Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Stellungnahme des SGB zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge
Bern (ots)
Bundesrat - ein Befehlsempfänger der Lebensversicherungs-Lobby?
Der Bundesrat hat heute in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Oktober 2002 von heute 4 auf 3 Prozent zu senken. Mit diesem Entscheid werden die Versicherten um einen Viertel auf dem Ertrag ihres Vermögens beraubt. Die skandalöse Nachricht wirft die Frage auf, ob die Landesregierung mit ihrem Entscheid zu einem schlichten Befehlsempfänger der Lebensversicherungs-Lobby degeneriert ist.
Der Bundesrat hat seinen Beschluss gegen den Willen des zuständigen Departements gefällt, obwohl er wusste, dass Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gegenwärtig an einer Bestandesaufnahme zur finanziellen Lage der autonomen Pensionskassen und der Lebensversicherer arbeitet. Der vorschnelle Entscheid zugunsten der Versicherer legt den Verdacht nahe, dass das Ergebnis der BSV-Arbeit bewusst nicht abgewartet werden sollte, weil die Versicherungslobby deren Resultate fürchtete.
Auch die Tatsache, dass gegenwärtig objektive Information zur Lage der Kassen, aber vor allem auch zur Lage der Lebensversicherer fehlen, hat den Bundesrat nicht gehindert, den Mindestzinssatz voreilig zu senken. Unberücksichtigt liess er zudem, dass die Versicherer in den vergangenen Boomjahren der Börse den Versicherten rund 20 Milliarden Franken vorenthalten haben.
Die Lebensversicherer haben sich bisher beharrlich geweigert, über ihre Vermögens-, Ertrags- und Reservenlage zu informieren. Mehrere grosse Versicherer, wie die Rentenanstalt und die Zürich, haben bekanntlich in den letzten Jahren mit einer aggressiven Wachstumspolitik, vor allem im Ausland, und mit überrissenen Boni und Gehaltszahlungen für ihr Management Milliardenbeträge verschleudert. Nun wollen sie sich auf Kosten der Versicherten sanieren.
Was der heutige Entscheid des Bundesrates für die Versicherer bedeutet, zeigt die Börse: Ihre Papiere sind heute massiv gestiegen, die Rentenanstalt beispielsweise um 14 Prozent.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund akzeptiert die vor allem im Ausmass ungerechtfertigte Senkung des Mindestzinssatzes nicht. Er prüft gegenwärtig, mit welchen politischen Mitteln der falsche Entscheid des Bundesrates korrigiert werden kann.
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