Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Der Vorstand des SGB zur 5. IV-Revision: Mehreinnahmen für die Invalidenversicherung haben Priorität

Bern (ots)

Die Invalidenversicherung hat 9 Milliarden Franken
Schulden, jedes Jahr vergrössert sich das Defizit um weitere 1,9 
Milliarden Franken. Angesichts dieser Situation haben Mehreinnahmen 
für die IV für den Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes 
oberste Priorität. Er fordert das Parlament auf, so rasch wie 
möglich zusätzliche Einnahmen für die gefährdete Sozialversicherung 
zu beschliessen. Der Vorstand des SGB hat beschlossen auf die 
Lancierung des Referendums gegen die 5. IV-Revision zu verzichten.
Der Vorstand des SGB hat an seiner heutigen Sitzung die 
Ergebnisse der 5. IV-Revision analysiert und die Frage eines 
allfälligen Referendums ausführlich diskutiert.
Die Vorstandmitglieder begrüssen, dass mit der Revision die 
Wiedereingliederung durch eine frühere Erfassung der Betroffenen und 
weitere gezielte Massnahmen verbessert wird. Er anerkennt auch, dass 
das Parlament bereit ist, für diese Personen während des 
Wiedereingliederungsprozesses mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. 
Diese Massnahmen sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Für den 
SGB-Vorstand ist der mit der 5. IV-Revsion vorgenommene 
Leistungsabbau unverständlich. Mit der Aufhebung, trotz früheren 
gegenteiligen Versprechen, auch der laufenden Zusatzrenten sinkt das 
Haushaltseinkommen von verheirateten Invaliden, und durch die 
Abschaffung des Karrierezuschlages werden die neuen IV-Renten für 
junge Invalide in Zukunft tiefer ausfallen. Das ist Sozialabbau auf 
dem Buckel der Schwächsten.
Gleichzeitig hat es das Parlament versäumt, die Arbeitgeber auf 
gesetzlicher Ebene verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Die besten 
Wiedereingliederungsmassnahmen müssen scheitern, wenn die Wirtschaft 
nicht bereit ist, physisch oder psychisch Behinderte in ihre 
Unternehmen zu integrieren.
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Organisationen der 
von der Revision direkt Betroffenen, darüber zu befinden, ob und wie 
das neue Gesetz bekämpft wird. Der SGB hat Kenntnis davon genommen, 
dass die grossen Organisationen der Behinderten auf ein Referendum 
verzichten. Trotz der Mängel der Revision ist der SGB-Vorstand 
deshalb zum Schluss gekommen, das Referendum nicht zu lancieren. 
Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird er sich aktiv dafür einsetzen, 
die Arbeitgeber bei der Integration der Behinderten in die Pflicht 
zu nehmen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56

Plus de actualités: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Plus de actualités: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB