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IAO-Klage zum Schutz missbräuchlich entlassener GewerkschaftsvertreterInnen - SGB erinnert Bundesrätin Leuthard, dass Trödelei nicht ewig währen kann

Bern (ots)

Sperrfrist: 9. Juni, 8.00 Uhr
Mit einer symbolischen Aktion hat heute der SGB am Sitz der 
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen 
protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten 
einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche
Kündigungen zu schützen. An diesem Protest beteiligt haben sich auch 
einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. Anlass war - 
im Rahmen einer Feier zum 90jährigen Bestehen der IAO - der Besuch 
von Bundesrätin Leuthard bei der IAO; bei genau jener IAO, deren 
spezialisierte Organe die Schweiz bereits mehr als einmal zu 
entsprechendem Handeln aufgefordert haben. Bundesrätin Leuthard wurde
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Schweiz, das Gastgeberland 
der IAO, demokratische Rechte nicht nur Drittwelt-Staaten predigen 
sondern im eigenen Land durchsetzen soll.
Zum Hintergrund: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die 
Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze 
Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche 
Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die 
Gewerkschaftsfreiheit, das genau einen solchen Schutz verlangt, 1999 
ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche 
Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und 
nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu 
drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein 
IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre 
Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. 
Der Bundesrat weigerte sich aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit 
dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen 
Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der IAO erneut eine 
entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen 
Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige IAO-Ausschuss die 
Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief - und 
anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine 
Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung 
vorsieht. Aber auch diesmal war der Bundesrat nicht zu handeln 
bereit. Für den SGB ist klar: ewig kann diese Politik des 
Hinausschiebens und des Versteckens vor den Arbeitgebern, denen so de
facto eine Vetomacht zugebilligt wird, nicht weitergehen. Denn jetzt,
in der Krise, häufen sich die gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen 
wieder (Manor Genf, Karl Mayer AG, Tages Anzeiger, Bund). Den 
Arbeitnehmer-Vertretungen soll so während der Krise direkt - und zur 
Abschreckung - der Einsatz für den Erhalt von Stellen Kampf vermiest 
werden. Deshalb wird der SGB, sollte der Bundesrat immer noch nicht 
handlungswillig werden, dafür sorgen, dass die Schweiz an der 
IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Auf dieser Anklagebank standen in 
den letzten Jahren Staaten wie Burma, China oder Weissrussland.
Persönliches Zeugnis
Für die der symbolischen Aktion folgende Pressekonferenz verfasste 
der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des 
Tages-Anzeigers, Daniel Suter, eine "Témoignage". Seit 22 Jahren 
arbeitet Suter als Redaktor beim Tages-Anzeiger, vor 5 Jahren hat er 
zusammen mit Weiteren gegen den Widerstand des Unternehmens eine 
Personalkommission ins Leben gerufen. Seine Freistellung im Rahmen 
der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die 
Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich 
gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: "Solange 
der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht 
verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber [...] zwingt, 
missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz
von Arbeitnehmervertretern eine Illusion."

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Auskünfte:
Vasco Pedrina, Leiter Arbeitnehmerdelegation an der IAO-Konferenz
2009; 079 772 37 47
Jacques Robert, stellvertretender Leiter Arbeitnehmerdelegation an
der IAO-Konferenz 2009; 079 476 59 09
Ewald Ackermann, SGB-Redaktor; 079 660 36 14

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