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Ein voller Konsens zur BPG-Revision blieb unmöglich

Bern (ots)

Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) der Gewerkschaften PVB, vpod, garaNto und PVfedpol hat an der zweiten Verhandlungsrunde mit Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf mit Erfolg erreicht, dass das revidierte Bundespersonalgesetz weiterhin explizit mögliche Kündigungsgründe aufzählt und damit der Willkür Grenzen setzt. Es enthält aber zuviele Rückschritte gegenüber heute.

Die VGB begrüsst zwar den Kompromiss von angemessenen Entschädigungen bei unrechtmässigen Entlassungen anstelle der heutigen Weiterbeschäftigungspflicht und ein spezielles Kündigungsverfahren für Monopolberufe. Für die VGB inakzeptabel ist aber, dass neu der Bund grundlos und unrechtmässig Entlassenen generell keine angemessene Weiterbeschäftigung mehr anbieten muss. Selbst das Kompromissangebot, in diesen Fällen für ältere (über 50) oder langjährige (ab 20 Jahren) Angestellte die Weiterbeschäftigung als Option zu garantieren, wurde von Bundesrätin Widmer Schlumpf abgelehnt. Für die VGB ist dieses Entgegenkommen an ältere zu Unrecht entlassene Angestellte zentral, weil ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht sind.

Die VGB kann dieser BPG-Revision nur mit Vorbehalt zustimmen. Sie enthält zuviele Verschlechterungen für die Angestellten. Es gibt auch keinen ausgewiesenen Bedarf und keine Eile dafür. Die VGB erinnert daran, dass der Bundesrat gemäss den GPK-Empfehlungen vom Oktober 2009 zuerst den gegebenen Rahmen des noch jungen BPG ausschöpfen sollte, bevor er die Gesetzesmaschinerie gegen die Personalinteressen in Gang setzt.

Kontakt:

Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB)
Auskunft:
André Eicher, garaNto und Präsident VGB, Tel. 079 380 52 53
Fred Scholl, PVB, Tel. 079 444 75 92
Christof Jakob, VPOD, Tel. 077 447 29 03

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