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Schweiz. Gesellschaft für Chirurgie SGC

Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie zur Frage der Lebendlebertransplantation

Biel/Pratteln (ots)

Das Thema der Lebendlebertransplantation hat
in den vergangenen Tagen im Kanton Zürich hohe Aktualität erreicht,
da für ein Spenderempfängerpaar die Kostengutsprache für die
lebensrettende Operation nicht rechtzeitig vorhanden war. Dies hat zu
intensiven Diskussionen zwischen Politiker und dem
Spender-/Empfängerpaar geführt. Obwohl für dieses Paar schlussendlich
kurzfristig vom Kanton Zürich eine Kostendeckung übernommen wurde,
bleibt die Frage offen, was mit künftigen Patienten geschieht, bei
denen aus medizinischen Gründen eine Lebendleberspende lebensrettend
wäre.
Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie hält fest:
1. Der Entscheid für oder gegen eine lebenserhaltenden
      Therapiemöglichkeit, in diesem Falle die 
      Lebendlebertransplantation, sollte allein auf medizinischen 
      Kriterien basieren.
2. Die politischen Entscheidungsträger (Gesundheitsdirektionen,
      eidgenössische Leistungskommissionen, etc.) sollten alles daran
      setzen, damit auch für die Lebendorgantransplantation eine
      Kostendeckung gesprochen wird.
3. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie fordert alle
      zuständigen Stellen und Kommissionen  (BSV, ELK, etc.) sowie 
      die beteiligten Ärzte auf, sich rasch an einen Tisch zu setzen,
      um die Kassenpflichtigkeit zu erreichen und die administrativen
      Hürden zu beseitigen.
4. Das Verbot einer Lebendlebertransplantation entspricht einer
      Rationierung im Gesundheitswesen. Solche schwerwiegenden 
      Entscheide sind auf höchster politischer Ebene (Bund) und nicht
      auf kantonaler Basis zu fällen. Wenn zudem - wie im Falle der
      Lebendlebertransplantation (ZH/GE) - die Ansichten der 
      kantonalen Gesundheitsdirektoren kontrovers sind, ist dies der 
      Sache nicht dienlich und entspricht nicht der hohen ethischen  
      Bedeutung der Thematik.
Die wissenschaftliche Erfolge der Lebendleberspendetransplantation
sind in den Fachzeitschriften mit mehreren tausend Fällen genügend
gut dokumentiert, um diesen Eingriff  auch in der Schweiz als eine
kassenpflichtige Leistung zu deklarieren. In spezialisierten Zentren
ist sie eine etablierte Alternative zur
Leichen-Lebertransplantation, vor allem unter dem Aspekt des akuten
Organmangels infolge magelnder Spendebereitschaft in der
Schweizerbevölkerung. Es kann es nicht angehen, dass nur einzelne
Exponenten, Politiker oder Kassenfunktionäre alleine über das Leben
von Patienten entscheiden, wenn eine lebensrettende und
erfolgversprechende Therapie vorhanden ist. Solche Entscheide müssen
breit abgestützt sein.
Für die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie
   Der Vorstand
   Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie

Kontakt:

Für Fragen und Interviews mit dem Präsidenten der SGC oder
Fachspezialisten zum Thema wenden Sie sich bitte an:
Geri Staudenmann
Informationsbeauftragter SGC
Tel. +41/32/345'24'44