Schweiz. Gesellschaft für Chirurgie SGC
Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie zur Frage der Lebendlebertransplantation
Biel/Pratteln (ots)
Das Thema der Lebendlebertransplantation hat in den vergangenen Tagen im Kanton Zürich hohe Aktualität erreicht, da für ein Spenderempfängerpaar die Kostengutsprache für die lebensrettende Operation nicht rechtzeitig vorhanden war. Dies hat zu intensiven Diskussionen zwischen Politiker und dem Spender-/Empfängerpaar geführt. Obwohl für dieses Paar schlussendlich kurzfristig vom Kanton Zürich eine Kostendeckung übernommen wurde, bleibt die Frage offen, was mit künftigen Patienten geschieht, bei denen aus medizinischen Gründen eine Lebendleberspende lebensrettend wäre.
Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie hält fest:
1. Der Entscheid für oder gegen eine lebenserhaltenden Therapiemöglichkeit, in diesem Falle die Lebendlebertransplantation, sollte allein auf medizinischen Kriterien basieren.
2. Die politischen Entscheidungsträger (Gesundheitsdirektionen, eidgenössische Leistungskommissionen, etc.) sollten alles daran setzen, damit auch für die Lebendorgantransplantation eine Kostendeckung gesprochen wird.
3. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie fordert alle zuständigen Stellen und Kommissionen (BSV, ELK, etc.) sowie die beteiligten Ärzte auf, sich rasch an einen Tisch zu setzen, um die Kassenpflichtigkeit zu erreichen und die administrativen Hürden zu beseitigen.
4. Das Verbot einer Lebendlebertransplantation entspricht einer Rationierung im Gesundheitswesen. Solche schwerwiegenden Entscheide sind auf höchster politischer Ebene (Bund) und nicht auf kantonaler Basis zu fällen. Wenn zudem - wie im Falle der Lebendlebertransplantation (ZH/GE) - die Ansichten der kantonalen Gesundheitsdirektoren kontrovers sind, ist dies der Sache nicht dienlich und entspricht nicht der hohen ethischen Bedeutung der Thematik.
Die wissenschaftliche Erfolge der Lebendleberspendetransplantation sind in den Fachzeitschriften mit mehreren tausend Fällen genügend gut dokumentiert, um diesen Eingriff auch in der Schweiz als eine kassenpflichtige Leistung zu deklarieren. In spezialisierten Zentren ist sie eine etablierte Alternative zur Leichen-Lebertransplantation, vor allem unter dem Aspekt des akuten Organmangels infolge magelnder Spendebereitschaft in der Schweizerbevölkerung. Es kann es nicht angehen, dass nur einzelne Exponenten, Politiker oder Kassenfunktionäre alleine über das Leben von Patienten entscheiden, wenn eine lebensrettende und erfolgversprechende Therapie vorhanden ist. Solche Entscheide müssen breit abgestützt sein.
Für die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie Der Vorstand Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie
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