PD: Offene finanzpolitische Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Entwicklungshilfe
(ots)Die APK-S hat in erster Lesung die Botschaft des Bundesrates über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit behandelt. Sie hat Eintreten beschlossen und den Bundesrat beauftragt, eine erneute Prüfung der Höhe des beantragten Rahmenkredits im Lichte der erwarteten Verschlechterung der Bundesfinanzen durchzuführen. Der Stand der bilateralen Verhandlungen mit der EU, die ersten Erfahrungen der Schweiz als Mitglied der UNO sowie die Irak-Krise bildeten die weiteren Schwerpunkte der Kommissionsberatungen. Die Kommission hat schliesslich eine Verordnung der Bundesversammlung über die parlamenterischen Delegationen verabschiedet.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hatte einen Rahmenkredit in der Höhe von 970 Millionen Franken für die Zeitspanne 2003 - 2008 zu genehmigen, welcher die mittelfristige Finanzierung der entwicklungspolitischen Programme des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) sicherstellt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, weil die Kommission diese Programme grundsätzlich als sinnvoll und nützlich erachtet. Angesichts der jüngsten besorgniserregende Meldungen über eine drastische Verschlechterung der Bundesfinanzen, hat sich die Kommission jedoch intensiv mit der Frage ausseinandergesetzt, welche Konsequenzen bezüglich der Höhe des Rahmenkredits zu ziehen sind. Sie hat sodann beschlossen, mit der Detailberatung bis zur ihrer nächsten Sitzung am 20. Februar abzuwarten, um dem Bundesrat die Gelegenheit zu geben, das Volumen des Rahmenkredits in einer gesamthaften Beurteilung der finanzpolitischen Lage zu prüfen. Die Kommission liess sich über den Stand der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union informieren. Im Zentrum der Diskussion mit den Vertretern des Bundesrates stand die Lagebeurteilung nach der Einigung der EU-Finanzminister in Bezug auf die Zinsbesteuerung. Die Kommission interessierte sich auch für die Auswirkungen der Osterweiterung der EU auf das Freizügigkeitsabkommen. Ferner hat die Kommission über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schweiz im Zusammenhang mit der Irak-Krise erörtet. Sie war der Ansicht, dass man sich des beschränkten internationalen Einflusses unseres Landes bewusst sein sollte. In diesem Zusammenhang warnte sie vor übertriebenen Aktivismus. Sie unterstüthte die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber einem Krieg in Irak ohne UNO-Mandat . Die Kommission hat eine Verordnung der Bundeversammlung über die parlamentarischen Delegationen verabschiedet. Diese Verordnung basiert auf dem neuen Parlementsgesetz und fasst verschiedene bestehende Bestimmungen zusammen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Institutionalisierung der Beziehungen mit Parlamenten von Drittstaaten. Die Kommission tagte am 23. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP) und im Beisein von Bundesrätin Calmy-Rey, die für das erste Mal an einer Sitzung der APK-S teilnahm, sowie von Bundesrat Deiss.
Bern, 23. Januar 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel.062 871 26 77 Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15