PD: Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen positiv aufgenommen
(ots)Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen grundsätzlich von der grossen Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsst. Geteilt sind die Meinungen bezüglich der Voraussetzungen für die Sterilisation von dauernd urteilsunfähigen Personen. Manche Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser sind gegen eine Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat mit Befriedigung Kenntnis genommen vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Sterilisationen, den sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative zur Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen (99.451) erarbeitet hatte.
Sämtliche Kantone, 9 politische Parteien, 23 Organisationen sowie das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Der Vorentwurf mit seinen beiden Hauptzielsetzungen (eidgenössische Regelung der Voraussetzungen, unter denen Sterilisationen künftig bewilligt werden können, und Entschädigung für Opfer der in der Vergangenheit praktizierten Zwangskastrationen und -sterilisationen) wird von der grossen Mehrheit der konsultierten Kreise (22 Kantone, 4 Parteien, 19 Organisationen) grundsätzlich begrüsst. Der Schutz der Menschenwürde, die Notwendigkeit einer Entschädigung für alle Opfer von Straftaten, welche die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen (Art. 124 BV), sowie die Grundsätze von Moral, Ethik und Gerechtigkeit sind die wichtigsten Argumente, die zu Gunsten des Vorentwurfs ins Feld geführt werden. Über dieses grundsätzliche Einverständnis hinaus haben die Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zahlreiche Detailbemerkungen formuliert. Die Auffassungen bezüglich der Modalitäten, unter denen es künftig möglich sein soll, eine Sterilisation zu bewilligen, sind geteilt: Manche der konsultierten Kreise finden, die vorgeschlagene Regelung für die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Personen trage den Interessen von deren Angehörigen nicht genügend Rechnung. Gewisse Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser sprechen sich dagegen aus, dass den Opfern der in der Vergangenheit praktizierten Zwangskastrationen und -sterilisationen eine Entschädigung ausgerichtet werden soll. Sie berufen sich dabei namentlich auf den Verjährungsgrundsatz und halten es für fragwürdig, Meinungen, Geschehnisse sowie rechtliche und gesellschaftliche Vorstellungen vergangener Zeiten nach heutigen Massstäben zu beurteilen. Die Kommission wird den Vorentwurf im Lichte dieser Ergebnisse nochmals überprüfen. Der vom Bundesamt für Justiz erarbeitete Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist auf dem Internet zugänglich (www.ofj.admin.ch, "Rechtsetzung", Rubrik "Mensch & Gesellschaft", Stichwort "Sterilisationen").
Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei (02.416 n Änderung des Arbeitsvertragsrechtes zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Mobbing) keine Folge zu geben. Laut Initiative sollen im Obligationenrecht Bestimmungen eingeführt werden, die einen besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Mobbing ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind und dass Mobbing mit Präventionsmassnahmen und geeigneten Unternehmenskulturen bekämpft werden muss. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass neue Bestimmungen notwendig sind, um die Arbeitgeber zu Präventionsmassnahmen gegen Mobbing zu verpflichten und einen verbesserten Schutz der Interessen der Opfer zu gewährleisten, namentlich im Fall von Kündigungsandrohungen..
Schliesslich hat die Kommission die Prüfung des neuen Gesetzes über die elektronische Signatur (01.044) fortgesetzt.
Die Kommission hat am 17./18. Februar 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) in Bern getagt.
Auskunft: Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55 Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10