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PD: Aussenpolitische Kommission zum Krieg im Irak

Bern (ots)

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates
unterstützt die Politik des Bundesrates in Zusammenhang mit dem 
Krieg im Irak. Sie hat insbesondere Fragen des 
Kriegsmaterialexportes sowie des Engagements des Bundes für das 
humanitäre Völkerrecht vertieft diskutiert. Im weiteren hat sie dem 
Bundesbeschluss über die Verlängerung der Beteiligung der Schweiz an 
den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen 
Währungsfonds sowie dem Bundesbeschluss über die Finanzierung von 
wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der 
Entwicklungszusammenarbeit zugestimmt.
Die Kommission hat während über vier Stunden mit Frau Bundesrätin 
Calmy-Rey eine intensive Aussprache über den Krieg im Irak, dessen 
Konsequenzen für die schweizerische Aussenpolitik und die Rolle der 
UNO geführt. In dieser Debatte hat die Aussenministerin detailliert 
die völkerrechtlichen, neutralitätsrechtlichen und gesetzlichen 
Grundlagen sowie die politischen Überlegungen erläutert, die den 
Bundesrat zu seinen Beschlüssen betreffend Überflugsrechte und 
Waffenausfuhr geführt haben.
Die Kommission wurde insbesondere über die Kriterien für den Export 
von Kriegsmaterial sowie über die geplante Etablierung eines 
Kontrollmechanismus orientiert, welcher die strenge Einhaltung 
dieser Kriterien in jedem einzelnen Fall überprüfen soll. Exporte 
von Kriegsmaterial durch die Eidgenossenschaft sind grundsätzlich 
verboten. Exporte durch private Unternehmen werden gemäss der 
einschlägigen Gesetzgebung überwacht und nur bewilligt, wenn sie 
weder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten noch 
den "Courant normal" übersteigen. In diesem Zusammenhang hat sich 
die Kommission auch mit der Rolle der RUAG auseinandergesetzt. Frau 
Bundesrätin Calmy-Rey hat die Kommission versichert, dass aus der 
Schweiz keine Waffen an die kriegsführenden Parteien geliefert 
werden, die in diesem Krieg zum Einsatz kommen könnten. Die 
Vorsteherin des EDA ist auch bereit, der Bitte der Kommission 
nachzukommen, in einem kurzen Bericht die neutralitätspolitischen 
Überlegungen und Kriterien des Bundesrates zusammenzufassen.
Aufgrund der bundesrätlichen Ausführungen und der gewalteten 
Diskussion wurden eingereichte Anträge auf Kommissionsvorstösse 
zurückgezogen. Die APK-N unterstützt einstimmig die bundesrätliche 
Politik. Insbesondere begrüsst sie, dass sich die Schweiz mit aller 
Kraft und zusammen mit anderen Staaten im Rahmen der UNO dafür 
einsetzt, dass nach Ende der Kriegshandlungen im Irak die UNO die 
Führungsrolle für die politische Stabilisierung und Demokratisierung 
sowie die humanitäre Hilfe und den wirtschaftlichen Wiederaufbau 
übernimmt.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass für die humanitäre 
Hilfe im Irak zu den für dieses Jahr budgetierten 4,5 Millionen 
Franken zusätzliche 6,5 Millionen Franken verpflichtet worden sind.
An ihrer nächsten Sitzung vom 14./15. April in Genf wird die 
Kommission diese Thematik mit Vertretern des IKRK, des UNHCR und des 
Zentrums für humanitäre Minenräumung weiter vertiefen.
Im Übrigen hat die APK-N der Fortsetzung der Beteiligung der Schweiz 
an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen 
Währungsfonds (02.085 s) in der Höhe von knapp 2 Milliarden Franken 
Darlehenszusage für weitere fünf Jahre mit 17 gegen 3 Stimmen 
zugestimmt. Anders als der Ständerat hat sie jedoch die Bestimmung 
der bundesrätlichen Vorlage verworfen, wonach künftig der Bundesrat 
und nicht mehr die Bundesversammlung über die Fortführung oder 
Beendigung der Teilnahme der Schweiz an den AKV entscheiden würde. 
Ferner ist die Kommission dem Ständerat gefolgt und hat mit 18 gegen 
3 Stimmen den Rahmenkredit von 970 Millionen Franken (02.086 s) für 
eine Mindestdauer von fünf Jahren für die Finanzierung von 
wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der 
Entwicklungszusammenarbeit bewilligt. Der aktuelle Stand der 
bilateralen Verhandlungen Schweiz – EU im Bereich der 
Zinsbesteuerung sowie der Doha-Verhandlungsrunde im Rahmen der WTO 
war Gegenstand einer Orientierung durch die zuständigen Bundesräte 
Villiger und Deiss. Schliesslich hat die Kommission die 
Parlamentarische Initiative Zbinden, Partnerschaft mit einem Land 
des Südens (02.414 n), geprüft und beschlossen, ihr keine Folge zu 
geben Die Kommission hat am 24./25. März 2003 unter dem Vorsitz von 
Nationalrätin Lili Nabholz in Bern getagt.
Bern, 25. März 2003
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Auskünfte:
Nationalrätin Lili Nabholz, Kommissionspräsidentin, Tel. 01 211 30 78
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15

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