PD: Aussenpolitische Kommission zum Krieg im Irak
Bern (ots)
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates unterstützt die Politik des Bundesrates in Zusammenhang mit dem Krieg im Irak. Sie hat insbesondere Fragen des Kriegsmaterialexportes sowie des Engagements des Bundes für das humanitäre Völkerrecht vertieft diskutiert. Im weiteren hat sie dem Bundesbeschluss über die Verlängerung der Beteiligung der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds sowie dem Bundesbeschluss über die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zugestimmt.
Die Kommission hat während über vier Stunden mit Frau Bundesrätin Calmy-Rey eine intensive Aussprache über den Krieg im Irak, dessen Konsequenzen für die schweizerische Aussenpolitik und die Rolle der UNO geführt. In dieser Debatte hat die Aussenministerin detailliert die völkerrechtlichen, neutralitätsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen sowie die politischen Überlegungen erläutert, die den Bundesrat zu seinen Beschlüssen betreffend Überflugsrechte und Waffenausfuhr geführt haben.
Die Kommission wurde insbesondere über die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial sowie über die geplante Etablierung eines Kontrollmechanismus orientiert, welcher die strenge Einhaltung dieser Kriterien in jedem einzelnen Fall überprüfen soll. Exporte von Kriegsmaterial durch die Eidgenossenschaft sind grundsätzlich verboten. Exporte durch private Unternehmen werden gemäss der einschlägigen Gesetzgebung überwacht und nur bewilligt, wenn sie weder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten noch den "Courant normal" übersteigen. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission auch mit der Rolle der RUAG auseinandergesetzt. Frau Bundesrätin Calmy-Rey hat die Kommission versichert, dass aus der Schweiz keine Waffen an die kriegsführenden Parteien geliefert werden, die in diesem Krieg zum Einsatz kommen könnten. Die Vorsteherin des EDA ist auch bereit, der Bitte der Kommission nachzukommen, in einem kurzen Bericht die neutralitätspolitischen Überlegungen und Kriterien des Bundesrates zusammenzufassen.
Aufgrund der bundesrätlichen Ausführungen und der gewalteten Diskussion wurden eingereichte Anträge auf Kommissionsvorstösse zurückgezogen. Die APK-N unterstützt einstimmig die bundesrätliche Politik. Insbesondere begrüsst sie, dass sich die Schweiz mit aller Kraft und zusammen mit anderen Staaten im Rahmen der UNO dafür einsetzt, dass nach Ende der Kriegshandlungen im Irak die UNO die Führungsrolle für die politische Stabilisierung und Demokratisierung sowie die humanitäre Hilfe und den wirtschaftlichen Wiederaufbau übernimmt.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass für die humanitäre Hilfe im Irak zu den für dieses Jahr budgetierten 4,5 Millionen Franken zusätzliche 6,5 Millionen Franken verpflichtet worden sind.
An ihrer nächsten Sitzung vom 14./15. April in Genf wird die Kommission diese Thematik mit Vertretern des IKRK, des UNHCR und des Zentrums für humanitäre Minenräumung weiter vertiefen.
Im Übrigen hat die APK-N der Fortsetzung der Beteiligung der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds (02.085 s) in der Höhe von knapp 2 Milliarden Franken Darlehenszusage für weitere fünf Jahre mit 17 gegen 3 Stimmen zugestimmt. Anders als der Ständerat hat sie jedoch die Bestimmung der bundesrätlichen Vorlage verworfen, wonach künftig der Bundesrat und nicht mehr die Bundesversammlung über die Fortführung oder Beendigung der Teilnahme der Schweiz an den AKV entscheiden würde. Ferner ist die Kommission dem Ständerat gefolgt und hat mit 18 gegen 3 Stimmen den Rahmenkredit von 970 Millionen Franken (02.086 s) für eine Mindestdauer von fünf Jahren für die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bewilligt. Der aktuelle Stand der bilateralen Verhandlungen Schweiz EU im Bereich der Zinsbesteuerung sowie der Doha-Verhandlungsrunde im Rahmen der WTO war Gegenstand einer Orientierung durch die zuständigen Bundesräte Villiger und Deiss. Schliesslich hat die Kommission die Parlamentarische Initiative Zbinden, Partnerschaft mit einem Land des Südens (02.414 n), geprüft und beschlossen, ihr keine Folge zu geben Die Kommission hat am 24./25. März 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Lili Nabholz in Bern getagt.
Bern, 25. März 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Nationalrätin Lili Nabholz, Kommissionspräsidentin, Tel. 01 211 30 78 Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15