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PD: Befugnisse der Bundesbehörden bei der Information vor Volks-abstimmungen sollen gesetzlich festgehalten werden

(ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) ist der Ansicht, dass die Informationstätig-keit der Bundesbehörden vor eidgenössischen Volksabstimmungen gesetzlich ge-regelt werden sollte. Sie verabschiedete deshalb einstimmig eine Kommissionsmo-tion, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, einen Entwurf für eine rechtliche Regelung vorzulegen, mit welcher die Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung bei Abstimmungskampagnen präziser als bisher gefasst werden.

Im Vorfeld von Volksabstimmungen wird die Informationstätigkeit der 
Bundesbehörden immer wie-der von verschiedener Seite als zu 
einseitig kritisiert. Die SPK ist deshalb der Ansicht, dass hier 
verbindliche Spielregeln festzulegen sind. Die Kommission erachtet 
das von der Konferenz der Informationsdienste im Januar 2003 
herausgegebene Leitbild „Information und Kommunikation von Bundesrat 
und Bundesverwaltung“ als gute Grundlage, möchte aber verbindliche 
Regeln gesetz-lich verankert wissen. Keinesfalls ist die Kommission 
der Ansicht, dass sich Bundesrat und Verwal-tung der 
Informationstätigkeit enthalten sollen, wie dies die kürzlich 
lancierte Volksinitiative „Volks-souveränität statt 
Behördenpropaganda“ will. Im Gegenteil ist sie der Meinung, dass die 
Beschlüs-se des Parlamentes dem Volk gegenüber vertreten werden 
müssen, umso mehr häufig finanzkräf-tige Gruppierungen auf der 
Gegenseite agieren. Allerdings soll es für die behördliche 
Informations-tätigkeit klare Kriterien geben. Festzulegen sind 
insbesondere Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder (inkl. 
Informationsdienste) und für die zulässigen Inhalte behördlicher 
Abstimmungskam-pagnen.
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Bei der Bereinigung der Differenzen zwischen den Beschlüssen der 
beiden Räte zum Entwurf ei-ner gesetzlichen Regelung der Kaderlöhne 
und Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (02.424) 
stimmt die Kommission in allen Punkten dem Ständerat zu. Der Bun-
desrat wird durch das Gesetz verpflichtet, Grundsätze über den Lohn 
der Angehörigen des obers-ten Kaders und über die Honorare der 
Mitglieder der Verwaltungsräte von Post, SBB und weiteren 
Unternehmen des Bundes zu erlassen. Die Kommission beantragt mit 
16:7 Stimmen, dass diese Grundsätze entgegen dem ersten Beschluss 
des Nationalrates für die mehrheitlich dem Bund ge-hörenden 
Unternehmungen (insb. die Swisscom), welche börsenkotiert sind, 
nicht gelten sollen. Die Stellung der Swisscom an der Börse würde 
geschwächt, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in 
die Geschäftsführung der Swisscom befürchten müssten.
Beide Räte sind sich im Grundsatz einig, dass über die Löhne und 
Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (inkl. 
Swisscom) mehr Transparenz hergestellt werden soll. Der Nationalrat 
wollte ursprünglich eine Offenlegung der an die einzelnen 
Angehörigen der geschäfts-leitenden Kader und der Verwaltungsräte 
ausbezahlten Beträge. Die Kommission stimmt jetzt mit 16:7 Stimmen 
dem Beschluss des Ständerates zu, wonach diese personenbezogene 
Offenle-gungspflicht auf die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen und 
Verwaltungsräte beschränkt wird. Für die übrigen Mitglieder dieser 
Gremien soll nur die Gesamtsumme der Löhne bzw. Honorare ausgewiesen 
werden. Eine individuelle Offenlegung würde in einem 
leistungsbezogenen Lohnsys-tem bedeuten, dass auch die individuellen 
Qualifikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 
Dadurch würden legitime Anliegen des Persönlichkeitsschutzes 
verletzt. Die Attraktivität der betroffenen Unternehmungen auf dem 
Arbeitsmarkt würde zweifellos erheblich beeinträchtigt.
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Mit 13:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen sprach sich die Kommission 
deutlich gegen die Einführung eines Verordnungsvetos aus, wie dies 
die parlamentarische Initiative 02.430 Pa.Iv. Lalive d’Epinay. 
Verordnungsveto verlangt. Die Initiantin verlangt, dass vom 
Bundesrat zu beschlies-sende Verordnungen inskünftig vor dem 
Inkrafttreten dem Parlament zu eröffnen und zur Geneh-migung zu 
unterbreiten seien. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein 
Verordnungsveto aufgrund der klaren Kompetenzzuweisungen in der 
neuen Bundesverfassung nicht nötig ist. Die Bundesver-sammlung ist 
gemäss Verfassung zuständig für den Erlass wichtiger rechtsetzender 
Bestimmun-gen. Wenn nun ein Verordnungsveto eingeführt wird, besteht 
die Gefahr, dass wichtige Fragen vermehrt auf Verordnungsstufe 
geregelt und somit dem Referendum des Volkes entzogen würden. Zudem 
sieht Artikel 47a des Geschäftsverkehrsgesetzes bereits vor, dass 
die Kommissionen zu Verordnungsentwürfen Stellung nehmen können, 
wodurch die parlamentarische Mitwirkungsmög-lichkeit bei der 
Verordnungsgebung gewährleistet ist.
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Volk und Stände haben am 9. Februar 2003 den Bundesbeschluss über 
die Änderung der Volks-rechte angenommen. Die Inkraftsetzung dieses 
Bundesbeschlusses obliegt der Bundesversamm-lung. Einige der in 
diesem Bundesbeschluss enthaltenen Änderungen erfordern keine 
gesetzliche Umsetzung mehr und sind direkt anwendbar. Der Respekt 
vor dem Volksentscheid gebietet, dass diese Änderungen so rasch wie 
möglich in Kraft gesetzt werden. Es geht dabei insbesondere um 
Änderungen des Verfahrens bei Initiative und Gegenentwurf (die 
erstmals bei der „Avanti“-Initiative zur Anwendung gelangen könnten) 
und um die Ausweitung des Staatsvertragsreferendums. Nachdem die SPK 
des Ständerates am 31. März 2003 den Entwurf eines Bundesbeschlusses 
für die Inkraftsetzung der direkt anwendbaren Bestimmungen der 
Änderung der Volksrechte vom 4. Oktober 2002 (03.416) angenommen 
hat, stimmt nun auch die nationalrätliche SPK die-sem Entwurf zu, so 
dass beide Räte den Beschluss in der Sommersession verabschieden 
können und dieser Teil der Änderungen der Volksrechte auf den 1. 
August 2003 in Kraft gesetzt werden kann. Auf die Einführung der 
Allgemeinen Volksinitiative, die in der Volksabstimmung vom 9. Feb-
ruar 2003 ebenfalls angenommen wurde, muss hingegen bis zum Jahr 
2006 gewartet werden, da dazu noch eine komplexe 
Ausführungsgesetzgebung ausgearbeitet werden muss.
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Der grösste Teil der Sitzung der SPK war Anhörungen (der 
Asylrekurskommission und des Städte- und Gemeindeverbandes) zur 
Teilrevision des Asylgesetzes (02.060) und der Detailberatung des 
neuen Ausländergesetzes (02.024) gewidmet. Die Beratung dieser 
beiden Gesetzesvorlagen wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates tagte am 10./11. 
April 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles- 
Albert Antille (FDP/VS).
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36

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