PD: PD: Ausländische Vertretungen weiterhin unter Armeeschutz
(ots)Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, den Truppeneinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen zu verlängern. Auch stimmt sie dem Einsatz von bewaffneten Schweizer Offizieren im Rahmen der «International Security and Assistance Force» (ISAF) in Afghanistan zu. Im Zusammenhang mit der Armee XXI wurde der Kommission bestätigt, dass kein geheimes Abkommen zwischen der Schweizer Armee und der NATO besteht.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig (11 Stimmen), der Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen (03.029) zuzustimmen. Ihrer Auffassung nach rechtfertigt sich diese Massnahme angesichts der heutigen internationalen Lage vollumfänglich. Mit diesem Einsatz von Miliztruppen können die Angehörigen des Festungswachtkorps, die derzeit mit der Bewachung ausländischer Vertretungen betraut sind, von dieser Aufgabe befreit und zur Unterstützung des Grenzwachtkorps eingesetzt werden. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Berner Stadtpolizei mittelfristig ihren Einsatz in diesem Bereich verstärken wird. Entsprechende Massnahmen sind bereits getroffen worden, so u.a. die Rekrutierung von Personal, das speziell für die Botschaftsbewachung eingesetzt werden wird. Gemäss dem vorgelegten Bundesbeschluss sollen bis zum 30. Juni 2004 höchstens 800 Truppenangehörige für diese Aufgabe eingesetzt werden können. Die Bundesversammlung hat bis anhin bereits dreimal über einen Truppeneinsatz zum Schutze ausländischer Vertretungen befinden müssen: im April 1999 auf Grund einer Drohung der PKK; im Herbst 1999, als diese Bewilligung verlängert wurde, und im Februar 2002 als Folge der Ereignisse vom 11. September 2001. Mit 9 zu 1 Stimme beantragt die SiK-S, dem Einsatz bewaffneter Schweizer Offiziere im Rahmen der «International Security and Assistance Force» (ISAF) in Afghanistan (03.030) zuzustimmen. Sie ist der Meinung, dass ein internationaler Truppeneinsatz für die Stabilität Afghanistans unabdingbar ist, da sonst in diesem Land die Drogenproduktion und die Terrorismusunterstützung Oberhand gewinnen könnten. Die Kommission unterstützt den Bundesrat, der einer entsprechenden Anfrage des ISAF-Kommandos entsprochen hat. Mit der Entsendung einiger Schweizer Offiziere in die Stäbe des ISAF kann die Schweiz einerseits ihre Solidarität bekunden, indem sie besondere technische Kenntnisse zur Verfügung stellt, und andererseits ermöglicht dies einen Erfahrungstransfer zugunsten unserer militärischen Friedensförderung. Im Hinblick auf die kommende Abstimmung vom 18. Mai über die Armee XXI wollte die SiK-S verschieden Fragen klären (siehe Beilage). Der Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, versicherte gegenüber anders lautenden Behauptungen, dass zwischen der Schweizer Armee und der NATO kein geheimes Abkommen besteht. Die Kommission hat zudem mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gemäss neuester Planung fast zwei Drittel der Kommandanten von Aktivbataillonen Milizoffiziere sein werden, womit dem Artikel 10 der Verordnung über die Organisation der Armee, demzufolge die Truppenkörperkommandos mehrheitlich von Milizoffizieren sicherzustellen sind, bei weitem entsprochen wird. Schliesslich hat die Kommission Kenntnis genommen von den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik und seiner Eignerstrategie für die RUAG. Mit dem Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, diskutierte sie zudem über die Ergebnisse seines kürzlichen China-Besuches. Die Kommission hat am 1. Mai unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid in Bern getagt.
Bern, 2. Mai 2003 Parlamentsdienste
Auskunft: Hans Hess, Präsident der SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47 Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Te. 031 / 322 24 28