PD: SGK beginnt mit den Beratungen zum Transplantationsgesetz und verabschiedet Übergangsregelung für die Verbilligung der Krankenkassenprämien
(ots)An ihrem dritten Sitzungstag einer dreitägigen Sitzung war in der SGK-N das Eintreten auf das Transplantationsgesetz unbestritten. Bei der Detailberatung steckt die Kommission noch in den Anfängen. Umstrittener war die Übergangslösung bei den Bundessubventionen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien, wo zwei Minderheiten höhere Beträge als die vom Bundesrat vorgeschlagenen fordern.
Nach rund zweistündiger Diskussion war Eintreten auf das Transplantationsgesetz (01.057 n) in der Kommission unbestritten. Das Transplantationsgesetz erfasst Organe, Gewebe und Zellen sowohl menschlichen wie tierischen Ursprungs. Das Gesetz will die heutige Rechtszersplitterung beseitigen und eine verbesserte Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen. Es soll insbesondere Missbräuche verhindern und die Menschenwürde, die Persönlichkeit und die Gesundheit im Zusammenhang mit Transplantationen schützen. Grundlage für eine einheitliche Regelung für Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben und Zellen ist der 1999 von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel (Art. 119a). Die Detailberatung drehte sich vorerst vor allem um Zweck und Grundbegriffe. Für einige Themen wurden von der Verwaltung klärende Zusatzberichte angefordert.
Die SGK-N hat mit 18:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Bundesbeschluss über die Krankenversicherung. Bundesbeiträge für die Jahre 2004 2007 (03.042 ns) verabschiedet. Zwei Minderheiten verlangen jährlich zusätzlich 500 Millionen (Jost Gross) bzw. 100 Millionen (Guisan) Franken Bundessubventionen. Der Bundesbeschluss ist wegen der Verzögerungen bei der KVG-Revision (00.079) nötig geworden. Der geltende Bundesbeschluss, der die jährlichen Beiträge des Bundes an die Kantone für die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen regelt, läuft Ende 2003 aus. Der neue Bundesbeschluss soll verhindern, dass eine Lücke bei der Prämienverbilligung bis zur Inkraftsetzung der laufenden KVG- Revision entsteht, welche ein neues Modell der Prämienverbilligung vorschlägt. Gegenüber dem Betrag für 2003 von 2314 Millionen Franken sollen die jährlichen Beiträge jeweils um 1,5 Prozent steigen.
Einstimmig angenommen wurde der Bundesbeschluss Soziale Sicherheit. Abkommen mit der Republik der Philippinen (02.082). Das Abkommen regelt die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und folgt dem Muster bereits bestehender Abkommen mit anderen Staaten.
Heute vergütet die Invalidenversicherung medizinische Leistungen bei Versicherten mit Geburtsgebrechen nur bis zum abgeschlossenen 20. Altersjahr. Nachher läuft die Vergütung über die Krankenversicherung, was für die Versicherten wegen der Franchise und dem Selbstbehalt teurer zu stehen kommt. Die Kommission hat die Probleme in diesem Zusammenhang erkannt, lehnte die Standesinitiative 02.307 s Kt.Iv. VS. Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die Invalidenversicherung aber mit 17:0 bei 6 Enthaltungen ab, da deren Vorschläge neue Probleme schaffen würden. Sie verabschiedete hingegen mit 14:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, Lösungen für das aufgeworfene Problem in die 3. KVG-Revision aufzunehmen.
Die Kommission hat weiter die Kt.Iv. JU. KVG-Revision. Für eine zentrale Landeskasse und einkommensabhängige Prämien (02.305 s) vorgeprüft und beantragt mit15:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend waren dazu offene Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung der Krankenkassenprämien angesichts der heutigen regionalen und kantonalen Unterschiede sowie das mit einer Einheitskasse wegfallende Wettbewerbselement. Eine Kommissionsminderheit will der Standesinitiative Folge geben.
Die Petition Süchtige Schweiz(02.2029 n) der Eidgenössischen Jugendsession 2002, die unabhängige Beratungs- und Kontrollestellen für Konsumenten harter Drogen sowie Einrichtungen stationärer und mobiler Drogenteststellen und Forschung im Bereich der Designerdrogen fordert, wird dem Bundesrat ohne Zustimmung zur Kenntnis unterbreitet.
Weiter hat die Kommission aufgrund von Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe einstimmig ein Kommissionspostulat beschlossen, das vom Bundesrat einen Bericht über die Fahrenden in der Schweiz und mögliche Massnahmen zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen verlangt.
Die Sitzung fand am 7. Juli 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) statt.
Die nächste Sitzung findet am 4./5. September 2003 in Bern statt.
Bern, 8. Juli 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43 Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47