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PD: Die Kommission verabschiedet das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Sie will den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt verstärken

(ots)

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats befürwortet die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, will sie diesen Paaren aber nicht einräumen. Sie strebt zudem für Opfer häuslicher Gewalt eine Erhöhung des Schutzes an.

Die Kommission hat den Entwurf zum Bundesgesetz über die 
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (02.090) mit 
12 gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Sie ist 
weitgehend dem Antrag des Bundesrates gefolgt. So hat sie mit 12 
gegen 9 Stimmen beschlossen, in eingetragener Partnerschaft lebenden 
Personen die Adoption von Kindern zu untersagen. Eine Minderheit 
möchte es diesen Personen allerdings ermöglichen, unter bestimmten 
Bedingungen das Kind des andern Partnerteils zu adoptieren 
(vorteilhaft für das Wohl des Kindes, langjährige Partnerschaft, 
Abwesenheit des anderen leiblichen Elternteils). Eine andere 
Minderheit beantragt aus Gründen der Gleichbehandlung, das 
Adoptionsverbot zu streichen und den in eingetragener Partnerschaft 
lebenden Personen die Möglichkeit der Einzeladoption nach Artikel 
264b ZGB einzuräumen. Mit 8 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, 
den lesbischen Paaren die Vorteile zu gewähren, die das geltende 
Recht bezüglich Witwenrente für Frauen vorsieht. Nach Auffassung der 
Kommissionsmehrheit rechtfertigt sich die bevorzugende Behandlung 
der Frauen, da namentlich die Lohngleichheit noch immer nicht 
Wirklichkeit ist. Eine Minderheit folgt dem Bundesrat: Dieser sieht 
für gleichgeschlechtliche Paare das gleiche System vor wie für 
Witwer. Damit lassen sich Ungleichbehandlungen vermeiden.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Vermot- 
Mangold (00.419 Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der 
Partnerschaft) hat die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 1 
Enthaltung den Vorentwurf zu einem neuen Artikel 28b des 
Zivilgesetzbuches (Schutz vor häuslicher Gewalt) angenommen. Diesem 
Artikel zufolge kann eine Person, gegen die von einer Person, die im 
gleichen Haushalt lebt oder gelebt hat, ein körperlicher Angriff 
verübt oder mit einem solchen gedroht wird, das Gericht anrufen. Das 
Gericht kann anordnen, dass die verletzende Person die Wohnung und 
deren unmittelbare Umgebung verlässt, und ihr verbieten, die Wohnung 
und deren Umgebung wieder zu betreten. Dies bietet dem Opfer eine 
Alternative dazu, sein Zuhause verlassen zu müssen. Der Vorentwurf 
sieht zudem vor, dass die Kantone Informations- und Beratungsstellen 
einrichten, welche der Prävention gegen häusliche Gewalt und der 
Verhinderung von Rückfällen dienen sollen. Die Vorlage geht in die 
Vernehmlassung.
Schliesslich hat die Kommission mit 12 gegen 8 Stimmen beschlossen, 
der Initiative von Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer (02.463 
Revision OHG und BStP. Mehr Verfahrensrechte für die Opfer) keine 
Folge zu geben. Mit dieser Initiative sollte den Opfern von 
Gewalttaten ein Beschwerderecht gegen richterliche Entscheide nicht 
nur zu zivilrechtlichen Forderungen sondern auch zu öffentlich- 
rechtlichen Ansprüchen eingeräumt werden. Die Initiantin geht von 
der Rechtsprechung des Bundesgerichts aus, wonach keine 
Zivilansprüche betroffen sind, wenn es um Taten von Behörden oder 
Beamten in Ausübung ihrer amtlichen Verrichtungen geht und ein 
Kanton für solche Fälle gegenüber Dritten eine Staatshaftung 
vorgesehen hat. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass das 
Problem sich lediglich in den vier Kantonen stellt, die die 
ausschliessliche und verschuldensabhängige Staatshaftung kennen. Die 
Frage der Verfahrensrechte der Opfer sei im Rahmen der Revision des 
OHG und des Entwurfs einer schweizerischen Strafprozessordnung 
umfassend zu überprüfen. Eine Minderheit schliesst sich der 
Initiantin an und bejaht den Gesetzgebungsgbedarf. Sie beantragt, 
der Initiative Folge zu geben. Die Kommission tagte am 25./26 August 
2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) und 
teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Zürich.
Bern, 27. August 2003	 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin,    Tel. 043 322 07 55
                                              079 634 47 18
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

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