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PD: Prinzip der Selbstkontrolle leistet zentralen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit

(ots)

Die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat ergeben, dass die Schweiz ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit aufweist. Einen zentralen Beitrag leistet dazu das insbesondere im Lebensmittelgesetz verankerte Prinzip der Selbstkontrolle, wobei im Bereich der kleineren und kleinsten Unternehmen gewisse Probleme bestehen. Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Organisationsstruktur der Bundesverwaltung im Bereich der Lebensmittelsicherheit wird durch die Resultate der Untersuchung bestätigt. Die GPK-N kam auch zum Schluss, dass die Vollzugsorgane bei importierten und inländischen Lebensmitteln für ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu sorgen haben.

Die GPK-N hat ihre mit Unterstützung der Parlamentarischen 
Verwaltungskontrollstelle (PVK) und externen Experten durchgeführte 
Untersuchung zum Vollzug der Gesetzgebung im Bereich der 
Lebensmittelsicherheit abgeschlossen. Sie liess sich dabei vom 
Prinzip leiten, dass die Lebensmittelsicherheit in allen Phasen der 
Produktion, des Vertriebs sowie des Verkaufs eines Lebensmittels 
gewährleistet sein sollte. Grundsätzlich stellte sie fest, dass der 
Selbstkontrolle durch die Unternehmen des Lebensmittelbereichs eine 
grosse Bedeutung zukommt. Die Selbstkontrolle ist eine wichtige 
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Lebensmittelgesetzes. 
Schwierigkeiten bereitet sie aber vor allem bei kleineren Betrieben 
wie Metzgereien und Restaurants. Bei solchen Betrieben ist die 
Sensibilisierung für die Risiken im Lebensmittelbereich und das 
notwendige Fachwissen zum Teil wenig ausgeprägt. Die GPK-N fordert 
deshalb den Bundesrat auf, die Einführung von Minimalanforderungen 
an die Selbstkontrolle für solche Betriebe zu prüfen.
In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit finden nebst dem 
Lebensmittelgesetz und seinen Vollzugsverordnungen auch diverse 
Erlasse im Bereich der Agrarpolitik Anwendung. Aufgrund 
unterschiedlicher Ansätze und Schwerpunkte ergeben sich in der 
Praxis Probleme bei der Anwendung dieser Erlasse. Für die Kommission 
drängt es sich deshalb auf, dass der Bundesrat sein operatives 
Gesamtkonzept konkretisiert und auch Verfahren schafft, die 
auftretende Konflikten zwischen dem Konsumentenschutz und der 
Multifunktionalität der Landwirtschaft zu lösen helfen. Die 
Untersuchung bestätigte, dass die aktuelle Organisationsstruktur auf 
Stufe der Bundesverwaltung – mehrere Dienststellen aus verschiedenen 
Departementen nehmen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit 
wahr - zu Koordinationsproblemen und zu einer suboptimalen 
Ressourcennutzung führen.
Die GPK-N unterstützt deshalb die vom Bundesrat eingeleitete 
Überprüfung der Organisationsstruktur. Des Weiteren legt sie dem 
Bundesrat nahe, dem kohärenten Auftreten der Bundesbehörden 
gegenüber den vollziehenden Kantonen grosse Bedeutung bei zu messen.
Die Kantone spielen im Vollzug eine wichtige Rolle für die 
Lebensmittelsicherheit. Die Untersuchung zeigte jedoch auf, dass die 
Kontrollen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt werden. Die 
GPK-N forderte den Bundesrat darum auf, die Zweckmässigkeit 
verpflichtender Minimalvorgaben für die kantonalen Kontrollen zu 
prüfen, um so eine gewisse Vereinheitlichung des Vollzugs zu 
erzielen.
Im Bereich der importierten Nahrungsmittel ergab die Untersuchung, 
dass die Eidgenössische Zollverwaltung aufgrund der 
Ressourcenausstattung an der Grenze nur sehr beschränkt Kontrollen 
durchführen kann. Es liess sich im Weitern nicht feststellen, ob bei 
den regulären Lebensmittelkontrollen der Kantone den importierten 
Produkten ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wichtig erscheint 
es der GPK-N, dass inländische Produkte im Vergleich zu importierten 
Lebensmitteln durch die unterschiedlichen Kontrollen im Verlaufe der 
Produktion, der Weiterverarbeitung und des Vertriebs nicht 
benachteiligt werden und dadurch das hohe Niveau der 
Lebensmittelsicherheit in der Schweiz nicht unterwandert wird. Die 
Kontrolle von importierten Lebensmitteln im Rahmen von so genannten 
Schwerpunktprogrammen ist zu begrüssen. Diesem Aspekt der 
Lebensmittelsicherheit sollte auch in Zukunft Beachtung geschenkt 
werden. Bei den hier aufgeführten Schlussfolgerungen handelt es sich 
nur um die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung. Der 
Schlussbericht der PVK beinhaltet aus Sicht der GPK-N aber weitere 
Erkenntnisse, die mittel- und langfristig für die Gewährleistung der 
Lebensmittelsicherheit von Belang sein können, so dass auf die 
gleichzeitig publizierten Berichte verwiesen werden muss.
Die Kommission hat am 17. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von 
Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) in Bern getagt.
Bern,	20. Oktober 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrätin Brigitta M. Gadient, Kommissionspräsidentin,
081 / 353 93 53
Nationalrat Rudolf Imhof, Präsident der Subkommission EFD/EVD,
061 / 761 50 70
Christoph Albrecht, Sekretär der Subkommission EFD/EVD,
031 / 323 45 25

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