Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
Futtermittelkontrolle: mehr Betriebe untersucht
Posieux (ots)
Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP) verstärkte im ersten Halbjahr 2002 die Futtermittelkontrollen bezüglich Tiermehl-Verunreinigungen. Die Beanstandungen blieben im Rahmen des Vorjahres. Mit einem breit angelegten Untersuchungsprogramm soll den Ursachen der Verunreinigungen mit Tiermehlen auf den Grund gegangen werden.
In der ersten Jahreshälfte 2002 hat die amtliche Futtermittelkontrolle der RAP insgesamt 626 Proben aus 222 Betrieben untersucht. Die meisten Futtermittelproben waren in Ordnung oder wiesen nur kleine Fehler auf, wie etwa eine unkorrekte oder fehlende Angabe auf der Etikette. Zu kostenpflichtigen Beanstandungen, wie zum Beispiel zu tiefe Rohproteingehalte in der analysierten Probe, kam es in 16 Prozent der untersuchten Proben. In vier Fällen musste Strafanzeige wegen schwerwiegender Fehler eingereicht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein zu hoher Zink-Gehalt im Ferkelfutter festgestellt wird. Die beanstandeten Proben liegen damit im Rahmen des Vorjahres.
Nur vereinzelt Tiermehl-Verunreinigungen
Seit der Schaffung der BSE-Einheit des Bundes im letzten Jahr wurde die Futtermittelkontrolle erweitert. In den ersten sechs Monaten im 2002 hat die RAP bereits 567 Proben aus 180 Betrieben auf tierische Verunreinigungen kontrolliert (Vorjahr: 707 Proben aus 242 Betrieben in 12 Monaten). In 3 Prozent der untersuchten Proben fand die RAP Spuren von Tiermehlen.
In einem seit November 2001 laufenden breit angelegten Untersuchungsprogramm «Getreidesammelstellen und Mühlen» geht die RAP, zusammen mit den Bundesämtern für Veterinärwesen und Gesundheit, den Ursachen der Tiermehl-Verunreinigungen auf den Grund. Erste Resultate wurden in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Juni 2002 publiziert.
Keine GVO-Proben beanstandet
Die RAP hat insgesamt 117 Proben auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht, davon waren 20 Einzel- und 97 Mischfuttermittel. Einzelfuttermittel müssen im Interesse des Täuschungsschutzes als GVO deklariert werden, wenn der GVO-Anteil 3 Prozent übersteigt. Für Mischfuttermittel beträgt dieser Wert 2 Prozent. Die im ersten Quartal 2002 untersuchten Futtermittel waren mit einer Ausnahme alle unter den Deklarationslimiten. Die Probe mit dem höheren GVO-Gehalt war als solche korrekt deklariert.
Kontakt:
Monika Boltshauser
Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP)
1725 Posieux
Tel. +41/26/407'72'30
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