Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
ALP: (ALP): Futtermittelkontrolle 2003: die gesetzlichen Vorschriften werden immer besser eingehalten
Posieux (ots)
Letztes Jahr hat die amtliche Futtermittelkontrolle der eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux (RAP) 1772 Proben untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die gesetzlichen Vorschriften immer besser eingehalten werden. Seit dem 1. Januar 2004 werden die Kontrollen unter dem Dach von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) durchgeführt, welche aus der Fusion von der RAP mit der eidgenössischen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld (FAM) hervorgegangen ist.
Die Forschungsanstalt hat letztes Jahr im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 1772 Proben entnommen und untersucht. Gegenüber 2002 entspricht dies einer Zunahme von 25 %. Die Ergebnisse zeigen, dass die geltenden Vorschriften insgesamt besser eingehalten wurden als im Jahr davor: der Anteil Proben ohne jegliche Beanstandung (57 %) ist gegenüber 2002 gestiegen, während leichte Fehler wie unvollständige Beschriftung oder geringfügige Abweichung der Analysen von den deklarierten Werten zurückgingen (34 %; 2002: 41 %). Weitere Kennzahlen, die diesen Trend untermauern: einerseits die Abnahme der kostenpflichtigen Beanstandungen für den Futtermittelhersteller von 13 auf 8 % und anderseits musste nur in 2 Fällen gegenüber 9 im Vorjahr Strafanzeige bei den kantonalen Gerichten eingereicht werden.
Von den 1772 insgesamt gezogenen Proben wurden 267 auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Des weiteren hat die Zollbehörde 81 Proben zur Kontrolle an die RAP geleitet. In keinem der Ausgangsprodukte noch in Mischfuttermitteln überstieg der GVO- Anteil die Deklarationsgrenze von 3 bzw. 2 %.
Zusammenarbeit mit der BSE-Einheit des Bundes Von den 1772 im letzten Jahr entnommenen Proben wurden 1502 auf Verunreinigungen mit tierischen Komponenten untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Probenzahl um 20 % zugenommen. In nur 4 Proben (0.3 %) wurden Spuren verbotener tierischer Komponenten nachgewiesen (2002: 1,5 %).
Neue gesetzliche Bestimmungen Das vergangene Jahr war gekennzeichnet durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches der Futtermittelverordnung und Futtermittelbuchverordnung auf Futtermittel von Heimtieren.
Seit dem 1. Januar 2004 sind die Höchstgehalte von Cantaxanthin (Farbstoff) und gewisser Spurenelemente wie Kupfer, Zink und Mangan in Futtermitteln für Nutztiere herabgesetzt worden. Zudem wird der Einsatz von Zink in Ergänzungs- und Mineralfuttermitteln restriktiver reglementiert.
Der Text dieser Medienmitteilung ist auf der Homepage der ALP unter www.alp.admin.ch ® Medienmitteilung abrufbar. Donatella Del Vecchio, ALP
Weitere Auskünfte: Claude Chaubert Kommunikation Agroscope Liebefeld-Posieux Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP) Tel: 026 407 72 43 E-mail: claude.chaubert@alp.admin.ch