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Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)

ALP: (ALP): Futtermittelkontrolle 2003: die gesetzlichen Vorschriften werden immer besser eingehalten

Posieux (ots)

Letztes Jahr hat die amtliche Futtermittelkontrolle
der eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux (RAP) 
1’772 Proben untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die 
gesetzlichen Vorschriften immer besser eingehalten werden. Seit dem 
1. Januar 2004 werden die Kontrollen unter dem Dach von Agroscope 
Liebefeld-Posieux (ALP) durchgeführt, welche aus der Fusion von der 
RAP mit der eidgenössischen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft 
Liebefeld (FAM) hervorgegangen ist.
Die Forschungsanstalt hat letztes Jahr im Rahmen der amtlichen 
Futtermittelkontrolle 1’772 Proben entnommen und untersucht. 
Gegenüber 2002 entspricht dies einer Zunahme von 25 %. Die 
Ergebnisse zeigen, dass die geltenden Vorschriften insgesamt besser 
eingehalten wurden als im Jahr davor: der Anteil Proben ohne 
jegliche Beanstandung (57 %) ist gegenüber 2002 gestiegen, während 
leichte Fehler wie unvollständige Beschriftung oder geringfügige 
Abweichung der Analysen von den deklarierten Werten zurückgingen (34 
%; 2002: 41 %). Weitere Kennzahlen, die diesen Trend untermauern: 
einerseits die Abnahme der kostenpflichtigen Beanstandungen für den 
Futtermittelhersteller von 13 auf 8 % und anderseits musste nur in 2 
Fällen gegenüber 9 im Vorjahr Strafanzeige bei den kantonalen 
Gerichten eingereicht werden.
Von den 1’772 insgesamt gezogenen Proben wurden 267 auf gentechnisch 
veränderte Organismen (GVO) untersucht. Des weiteren hat die 
Zollbehörde 81 Proben zur Kontrolle an die RAP geleitet. In keinem 
der Ausgangsprodukte noch in Mischfuttermitteln überstieg der GVO- 
Anteil die Deklarationsgrenze von 3 bzw. 2 %.
Zusammenarbeit mit der BSE-Einheit des Bundes Von den 1’772 im 
letzten Jahr entnommenen Proben wurden 1’502 auf Verunreinigungen 
mit tierischen Komponenten untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr hat 
die Probenzahl um 20 % zugenommen. In nur 4 Proben (0.3 %) wurden 
Spuren verbotener tierischer Komponenten nachgewiesen (2002: 1,5 %).
Neue gesetzliche Bestimmungen Das vergangene Jahr war gekennzeichnet 
durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches der 
Futtermittelverordnung und Futtermittelbuchverordnung auf 
Futtermittel von Heimtieren.
Seit dem 1. Januar 2004 sind die Höchstgehalte von Cantaxanthin 
(Farbstoff) und gewisser Spurenelemente wie Kupfer, Zink und Mangan 
in Futtermitteln für Nutztiere herabgesetzt worden. Zudem wird der 
Einsatz von Zink in Ergänzungs- und Mineralfuttermitteln 
restriktiver reglementiert.
Der Text dieser Medienmitteilung ist auf der Homepage der ALP unter 
www.alp.admin.ch ® Medienmitteilung abrufbar.
Donatella Del Vecchio, ALP
Weitere Auskünfte:
Claude Chaubert
Kommunikation
Agroscope Liebefeld-Posieux
Eidgenössische Forschungsanstalt für
Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP)
Tel: 026 407 72 43
E-mail:  claude.chaubert@alp.admin.ch

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