Verordnungen zur ES2050: In wesentlichen Punkten sind Chancen zur Verbesserung verpasst worden
Aarau (ots)
Der Bundesrat hat heute die Verordnungen zur Energiestrategie 2050 (ES2050) verabschiedet. Die revidierten Bundesgesetze samt Verordnungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) nimmt die revidierten Verordnungen zur Kenntnis. Diverse Punkte wurden praxisnäher ausgestaltet - und eine zeitgerechte Umsetzung scheint möglich. Doch in einigen zentralen Punkten hat es der Bundesrat verpasst, entscheidende Verbesserungen vorzunehmen.
Die Energiestrategie 2050 ist ein Schritt in die neue Energiewelt, deshalb hat sich der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE im Vorfeld der Abstimmung vom 21. Mai 2017 auch nachdrücklich für ein «JA» eingesetzt.
Im Hinblick auf die Stärkung der erneuerbaren Energien, die dezentrale Produktion und den zunehmenden Eigenverbrauch sind faire, verursachergerechte Netztarife ein zentrales Element für einen erfolgreichen Umbau des Energiesystems. Der ursprüngliche Entwurf der Verordnungen wurde zwar in einzelnen Punkten verbessert. Er entspricht jedoch noch immer nicht dem neuen Energiegesetz, welches Netztarife vorsieht, die sowohl den effizienten Energieverbrauch als auch die effiziente Netznutzung fördern sollen. Die Netzkosten werden damit nicht solidarisch auf die Verursacher aufgeteilt. Die Gestaltungsfreiheit bei der Konzeption von zukunftsfähigen und innovativen Tarifierungsmodellen ist mit den aktuellen Verordnungen eingeschränkt.
Auch die Rückspeisevergütung für selber produzierten Strom reflektiert nicht den Willen des Gesetzgebers. Mit dieser Regelung besteht die Gefahr, dass die Energieversorger Rückspeisetarife über dem Marktpreis bezahlen müssen - ohne dafür die entsprechenden Einnahmen zu haben. Trotz Korrekturen an den Entwürfen, führt auch die Eigenverbrauchsregelung an sich zu erheblichen Unsicherheiten. Die geringe Produktionsleistung von 10%, die Eigenverbraucher im Verhältnis zur Anschlussleistung aufbringen müssen, verschärft die Gefahr eines «Marktzugangs durch die Hintertür». Damit wird die zweistufige Marktöffnung umgangen.
Der VSE begrüsst indes, dass der Fahrplan für den Rollout intelligenter Stromzähler (Smart Meter) nun realistischer anmutet. Konkret werden 80% Smart Meter in 10 Jahren statt 100% in 7 Jahren angestrebt. Die genauen Modalitäten des Rollouts werden sich in der Praxis weisen müssen - ebenso wie der damit verbundene bürokratische Aufwand.
Bei der Wasserkraft ist mit Bedauern festzustellen, dass die Kosten und Erlöse der Kraftwerke teilweise nicht sachgerecht ermittelt werden - und dadurch die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung und Unterstützung nicht vollständig umgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere die bei vielen Werken anstehenden grossen Erneuerungsinvestitionen. Die betroffenen Werke können nun faktisch keinen Zugang zu Investitionsbeiträgen erhalten.
Positiv zu werten sind hingegen Umsetzungsaspekte in der Verordnung zum Einspeisevergütungssystem: Die Bilanzgruppe Erneuerbare Energien bleibt nach dem Willen des Bundesrates bestehen. Damit wird ein etabliertes System beibehalten.
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