Ja zur Klimaneutralität ab 2050
Aarau (ots)
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE unterstützt das Ziel der Klimaneutralität ab 2050. Elektrifizierung, mehr inländische erneuerbare Energien, Sektorkopplung, Effizienz sowie Flexibilität inklusive Speicher sind entscheidend, um dieses Ziel zu erreichen. Der VSE hat zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" Stellung genommen und sieht in diesem Vorzüge gegenüber der Volksinitiative.
Der VSE unterstützt das Ziel der Klimaneutralität ab 2050 wie auch das revidierte CO2-Gesetz. Er fordert, dass alle Verbrauchssektoren gleichermassen zur Senkung der Emissionen beitragen. Hierzu sieht der VSE längerfristig nur den Weg über die vollständige Internalisierung der CO2-Kosten. Dies hat über ein Lenkungssystem zu erfolgen, das künftig die Fördermassnahmen ablösen muss. Strom wird bei der Klimazielerreichung eine zentrale Rolle spielen. Elektrifizierung, mehr inländische erneuerbare Energien, Sektorkopplung, Effizienz sowie Flexibilität inklusive Speicher sind die Schlüsselelemente.
Der VSE hat zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" Stellung genommen. Er sieht im Gegenentwurf Vorzüge gegenüber der Volksinitiative, da dieser insbesondere für die Zielerreichung und die Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit eine gewisse Flexibilität offenhält.
Mehr Flexibilität, rasche Umsetzung
So begrüsst der VSE die Flexibilität, die der Bundesrat in seinem Gegenentwurf mit der Möglichkeit zur Nutzung von Senken im Ausland schaffen möchte. Dasselbe gilt für den Verbrauch fossiler Energien: Der VSE lehnt Technologieverbote und damit verbunden grundsätzliche Verbote von einzelnen Energieträgern ab, da sie den Handlungsspielraum für die künftige Gewährleistung der Versorgungssicherheit beschneiden. Der VSE begrüsst, dass der direkte Gegenentwurf kein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger vorsieht. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Ausnahmen die Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht unterminieren, sondern dem Interesse der Versorgungssicherheit dienen.
Im Interesse der Planungs- und der Investitionssicherheit fordert der VSE eine zügige Definition der Ausführungsgesetzgebung. Diese muss neben dem CO2-Gesetz insbesondere auch eine Abstimmung auf Ebene des Energiegesetzes (EnG), des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) sowie der kantonalen Gesetzgebungen (Umsetzung der MuKEn) umfassen, denn die Integration der Sektoren verlangt eine Integration von Rahmenbedingungen.
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