Der VSE begrüsst die gestaffelte Umsetzung des Stromgesetzes
Aarau (ots)
Nach der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni forderte der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) eine gestaffelte und pragmatische Umsetzung mit genügend Spielraum für praktikable Lösungen, um den Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien effektiv voranzutreiben. Im vom Bundesrat verabschiedeten ersten Verordnungspaket sind einige zentrale Forderungen des VSE eingeflossen. In manchen Punkten sieht die Strombranche allerdings noch Verbesserungspotenzial.
Der VSE und seine Mitglieder engagierten sich an vorderster Front für eine Annahme des Stromgesetzes, denn es schafft wichtige Rahmenbedingungen für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz. Auf Basis der Verordnungsentwürfe arbeitet der VSE schon seit Wochen mit Hochdruck an den Branchenrichtlinien, um die zahlreichen Neuerungen termingerecht umzusetzen. Heute hat der Bundesrat das erste Paket der finalen Verordnungen verabschiedet und Klarheit über die Umsetzung geschaffen.
Die Umsetzung des Stromgesetzes wird gestaffelt erfolgen, wie es der VSE gefordert hat. Ein erstes Paket tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, ein zweites ein Jahr später. Der VSE forderte pragmatische und praktikable Umsetzungsbestimmungen. Zu einzelnen für den Verband zentralen Punkten stellt der VSE fest:
- Die Strombeschaffung für den Markt und die Grundversorgung zu trennen, ist richtig. Die vom Bundesrat beschlossenen Regeln für die Belieferung in der Grundversorgung sind wie gefordert erst ab dem Tarifjahr 2026 wirksam. Der VSE begrüsst, dass die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anteile für inländische erneuerbare Produktion aus langfristigen Verträgen nicht weiter nach oben geschraubt wurden. Ein entsprechender Markt muss sich erst etablieren. Kombiniert mit dem ambitionierten Standardstromprodukt von mindestens zwei Drittel inländischer erneuerbarer Produktion in jedem Quartal wird sich dies tendenziell kostentreibend auf die Energiepreise in der Grundversorgung auswirken.
- Die Einführung der Stromeffizienzverpflichtung für die Stromlieferanten wird wie vom VSE gefordert stufenweise eingeführt, mit einer erstmaligen moderaten Zielvorgabe ab 2026. Der Katalog anrechenbarer Massnahmen scheint weiterhin restriktiv, so bleiben Verhaltensänderungen leider weiterhin ausgeschlossen. Dadurch wird die Zielerreichung auch bei den nach unten korrigierten Vorgaben eine grosse Herausforderung bleiben.
- Das nationale Interesse unterstützt in Kombination mit den anderen raumplanerischen Verbesserungen die Chancen von Energieanlagen bei der Güterabwägung. Der Bundesrat setzt die Schwellenwerte für Solaranlagen von nationalem Interesse weiterhin viel zu hoch an, so dass nur ein Teil der Anlagen von verbesserten Rahmenbedingungen profitieren wird. Das schmälert den inländischen Zubau.
- Bei der Abnahme- und Vergütungspflicht begrüsst der VSE die schweizweit einheitliche Regelung und die Klärung, dass die Vergütung ausdrücklich marktnah festgelegt wird. Weiterhin fehlt allerdings eine zentrale Abnahmestelle, welche die Abnahme und Vermarktung des stark zunehmenden Volumens an dezentraler Produktion übernimmt.
- Die Wasserkraftreserve ist eine notwendige Versicherung, um sicher durch das Winterhalbjahr zu kommen. Der VSE begrüsst, dass die neu verpflichtende Reserve nicht wie ursprünglich vorgesehen widerrechtlich bereits für den Winter 2024/2025 angewendet wird. Die vorgesehene pauschale Entschädigung dürfte jedoch faktisch zu einer Enteignung der Betreiber führen.
- Bei der Einführung der Datenplattform begrüsst der VSE, dass das Subsidiaritätsprinzip respektiert wird und die Definition der Stammdaten auf Basis der bestehenden Branchenrichtlinien aufgebaut werden kann.
Bewilligungsverfahren für Produktion und Netze beschleunigen
Das Stromgesetz ebnet den Weg für einen umfangreichen Ausbau der inländischen Stromproduktion. "Jetzt gilt es, Fahrt aufzunehmen. Wir erwarten nun endlich konkrete Fortschritte beim Ausbau der Erneuerbaren", gibt sich VSE Direktor Michael Frank zuversichtlich. Um die Ausbauziele zu erreichen, braucht es zusätzlich mehr Tempo - sowohl beim Ausbau der Erneuerbaren als auch bei der Weiterentwicklung der Stromnetze. Die Verfahrensschritte dürfen nicht mehr seriell durchgeführt werden, sondern müssen gebündelt, oder wo möglich, gestrichen werden. Der Ständerat kann in der Wintersession mit dem Beschleunigungserlass einen wichtigen Schritt machen, um die Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen zu beschleunigen. Er könnte auch die Weiterführung des Solar-Expresses beschliessen, was wichtig wäre, um die Finanzierungs- und Rechtssicherheit für alpine PV-Projekte über 2025 hinaus zu gewährleisten. Wie die Verfahren für die Netze aller Ebenen beschleunigt werden können, hat der VSE unlängst in seiner Stellungnahme zur Revision des Elektrizitätsgesetzes detailliert dargelegt.
Überarbeitete Branchenrichtlinien und Umsetzungskurse
Die Umsetzung des Stromgesetzes ist für die Elektrizitätsunternehmen mit hohem Aufwand verbunden. Der VSE hat schon früh damit begonnen, in Arbeitsgruppen und Kommissionen die Umsetzung vorzubereiten. Mit den überarbeiteten Branchenrichtlinien und -dokumenten unterstützt der VSE seine Mitglieder, die zahlreichen Neuerungen termingerecht umzusetzen. Die Überarbeitungen basieren aktuell noch auf den Verordnungsentwürfen vom 21. Februar 2024 und geniessen daher nur vorläufige Gültigkeit.
Jetzt, nachdem die Verordnungen definitiv vorliegen, wird der VSE die Umsetzungsdokumente nochmals überprüfen, bei Bedarf feinjustieren und publizieren. Weitere Branchendokumente folgen in den nächsten Wochen, wie auch im Anschluss an die Veröffentlichung des zweiten Pakets der Verordnungsanpassung, welche im Februar 2025 erwartet wird.
Zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) führt der VSE zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 für seine Mitglieder verschiedene Veranstaltungen zur Umsetzung des ersten Verordnungspakets durch.
Zu den überarbeiteten Branchendokumenten und den Veranstaltungen
Pressekontakt:
Julien Duc, Mediensprecher
Tel. +41 62 825 25 24, julien.duc@strom.ch