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swissnuclear - swisselectric: Kernenergieverordnung muss überarbeitet werden

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Bern (ots)

Hinweis: Ein Faktenblatt zu den Abschaltkriterien für Schweizer    
         Kernanlagen kann im pdf-Format unter 
      www.newsaktuell.ch/d/story.htx?nr=100477979 kostenlos 
         heruntergeladen werden.
swissnuclear und swisselectric lehnen den Entwurf der
Kernenergieverordnung ab und fordern dringend eine grundlegende
Überarbeitung. Mit dem vorliegenden Regelwerk würde der Betrieb der
Schweizer Kernkraftwerke ohne zusätzlichen Gewinn an Sicherheit
massiv erschwert und verteuert. Dies entspricht in keiner Weise dem
in der Abstimmung vom 18. Mai 2003 geäusserten Volkswillen.
Nach langen parlamentarischen Beratungen wird voraussichtlich am
1. Januar 2005 das Kernenergiegesetz (KEG) in Kraft treten. Mit dem
KEG erhält die Schweiz eine neue Rechtsgrundlage, welche den sicheren
und wirtschaftlichen Betrieb der bisherigen und allfällig neuen
Kernkraftwerke ermöglichen soll. Zudem vereinfacht die Neuregelung
der Bewilligungsverfahren für Entsorgungsanlagen den Weg zu einem
geologischen Tiefenlager in der Schweiz.
Die Kernenergieverordnung (KEV), deren Vernehmlassungsfrist am 13.
August 2004 abläuft, muss zwingend den Grundzügen des KEG
entsprechen. Leider enthält die vorliegende Verordnung aber eine
Vielzahl von Bestimmungen, welche über das Ziel des Gesetzes
hinausschiessen und die Betriebsabläufe der bestehenden Anlagen
unnötig erschweren und einen beträchtlichen, nicht
sicherheitsgerichteten administrativen Mehraufwand für die
Kernkraftwerke auslösen. Deshalb muss die Verordnung überarbeitet und
so ausgestaltet werden, dass sie für die Kernkraftwerksbetreiber
Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit schafft. Beispielsweise ist die
in der Verordnung vorgesehene behördliche Aufsicht extrem
einschränkend und aufwendig und deshalb auf ein industrieübliches,
effizientes Mass zu reduzieren. Die Kompetenzverteilung zwischen
einzelnen Behörden und Kommissionen ist in der Verordnung klarer zu
regeln. Das Verhältnismässigkeitsprinzip nach Art. 22 Abs. 2 lit. g
KEG wird in der Verordnung für bestehende Kernanlagen nicht
umgesetzt. Durch die Anhebung verschiedener Richtlinien auf
Verordnungsstufe geht zudem die Möglichkeit verloren, Bestimmungen
nach neuen Erkenntnissen fortlaufend zu aktualisieren. Weiter muss
unterstellt werden, dass die formulierten Abschaltkriterien teilweise
eine vorzeitige Stilllegung der Kernkraftwerke (siehe Faktenblatt)
bewirken sollen. Auch dies widerspricht dem Volkswillen. swissnuclear
und swisselectric lehnen deshalb die KEV in der vorliegenden Form ab
und fordern dringend eine grundlegende Überarbeitung.
Das Ziel muss eine schlanke, gesetzestreue KEV sein, welche die
Wirtschaftlichkeit und die internationale Konkurrenzfähigkeit eines
sicheren Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke nicht schmälert.
Zudem soll die KEV das Verfahren für die Erstellung geologischer
Tiefenlager vereinfachen und den Bau neuer Kernkraftwerke
ermöglichen.    swissnuclear ist die Fachgruppe Kernenergie der
swisselectric und besteht aus den verantwortlichen Geschäftsleitern
der Schweizer Kernkraftwerke.
swisselectric ist die Organisation der schweizerischen
Stromverbundunternehmen und setzt sich aus den Mitgliedern Atel, BKW,
CKW, EGL, EOS und NOK zusammen.

Kontakt:

Peter Hirt
Präsident swissnuclear
Tel. +41/(0)62/286'75'14

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