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Holzenergie Schweiz: Feinstaub aus Holzfeuerungen - Standpunkt der Branchenorganisation SFIH - HOLZFEUERUNGEN SCHWEIZ

Zürich (ots)

Gemäss den neuesten Erkenntnissen beziffert das
BAFU (Bundesamt für Umwelt) den Anteil des aus Holzbrennstoffen
emittierten Feinstaubes auf 8 % der Gesamtfracht. Bei den
Holzheizungen sind allerdings ein unsachgemässer Betrieb (z.B.
Verwendung von feuchtem Brennholz), die Verbrennung von unerlaubten
Holzsortimenten (Verpackungen, Abbruchholz etc.) und Kehricht
mitverantwortlich für hohe Emissionen. Hinzu kommt, dass veraltete
Holzheizungen, technisch unausgereifte Billiggeräte und offene
Cheminées besonders viel Russ ausstossen.
Insbesondere der Feinstaub <PM10 (Mikrometer) wirkt sich auf Grund
verschiedener Untersuchungen gesundheitsschädigend auf den Menschen
aus. Immerhin fehlen bis jetzt fundierte Resultate, welche den
Toxizitätsgrad von Feinstaubpartikeln aus Holzheizungen unzweifelhaft
belegen. Holzfeuerungen mit vollständiger Verbrennung emittieren
salzartige Partikel, welche mindestens eine fünfmal geringere
Toxizität aufweisen wie Dieselruss.
Dass das Thema "Staubemissionen aus Holzfeuerungen" von der SFIH
(Branchenorganisation der Schweizer Fabrikanten und Importeure von
Holzfeuerungen) schon vor fünf Jahren als Herausforderung ernst
genommen wurde, beweisen die seit dem Jahre 2001 geführten
Entwicklungen zur Reduktion der Staubfracht. So konnten sich die
SFIH-Mitgliederfirmen bereits im Jahre 2003 freiwillig auf einen
Staubgrenzwert für handbeschickten Stückholzkessel und
Pelletheizkessel bis 150 kW Nennleistung festlegen, der 60 % unter
den gültigen LRV-Vorgaben (Luftreinhalte-Verordnung des Bundes)
liegt. Bei den Schnitzelfeuerungen liegt dieser Wert 40 % unter den
LRV-Vorgaben. Grössere, mit wirksamen Filtern ausgerüstete
Schnitzelfeuerungen erreichen sogar nahezu die Staubgrenzwerte,
welche für Öl- und Gasfeuerungen gelten.
Im gleichen Jahr verständigte man sich erstmals, ebenfalls auf
freiwilliger Basis, auch für den Bereich "Wohnraumfeuerungen"
(Kleinfeuerungen wie geschlossene Cheminées, Cheminéeöfen, Kochherde
etc.) auf die Festlegung von strengen Grenzwerten für
Staubemissionen. In allen Fällen müssen diese Obergrenzen (nebst
anderen Parametern) bei der Typenprüfung durch staatlich anerkannte
Prüfstellen eingehalten oder unterschritten werden, um die
Auszeichnung mit dem „QUALITÄTSSIEGEL" von Holzenergie Schweiz
(www.holzenergie.ch) zu erlangen.
Die in der SFIH organisierten Firmen sind daran, teilweise in
Zusammenarbeit mit Universitäts- und anderen spezialisierten
Instituten, an weiteren Reduktionen der Staubbelastung aus
Holzfeuerungen zu forschen und diese in neue Produkte umzusetzen. Die
von Holzenergie Schweiz seit dem 1. Januar 2004 zertifizierten und
mit Qualitätssiegel ausgezeichneten Holzfeuerungen entsprechen dem
gegenwärtigen Stand der Technik und emittieren wesentlich weniger
Staubpartikel als dies die Grenzwerte in der derzeit gültigen
Luftreinhalte-Verordnung vorgeben. Bei der Anschaffung einer
Holzheizung, gleich welcher Art, zum jetzigen Zeitpunkt sollte
deshalb darauf geachtet werden, dass es sich um ein Feuerungsaggregat
handelt, das von Holzenergie Schweiz zertifiziert wurde. Wer also
eine Holzheizung der heutigen Generation kauft, muss sich keine
Gewissenbisse wegen Feinstaub machen, weisen diese Feuerungen doch
bereits eine optimierte Verbrennung auf. Einige Kantone richten für
zertifizierte Holzheizungen finanzielle Zuschüsse aus.
Nicht zuletzt sollte bei der Evaluation der Heizung miteinbezogen
werden, dass die Holzfeuerungen CO2-neutral sind, also nicht zur
Klimaerwärmung beitragen. Zu bedenken ist ferner, welchen Beitrag
Prospektion, Förderung, Transport, Raffination und Feinverteilung der
fossilen Energien zur globalen Luftverschmutzung leisten. Von den
Risiken ganz zu schweigen. So dürfte die Wahl einer mit dem
einheimischen und nachwachsenden Brennstoff Holz betriebenen Heizung
leicht fallen.

Kontakt:

SFIH - HOLZFEUERUNGEN SCHWEIZ
Postfach 60
4410 Liestal
Tel. +41/61/901'35'66
E-Mail: info@sfih.ch
Internet: www.sfih.ch

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