Holzenergie Schweiz: Feinstaub aus Holzfeuerungen - Standpunkt der Branchenorganisation SFIH - HOLZFEUERUNGEN SCHWEIZ
Zürich (ots)
Gemäss den neuesten Erkenntnissen beziffert das BAFU (Bundesamt für Umwelt) den Anteil des aus Holzbrennstoffen emittierten Feinstaubes auf 8 % der Gesamtfracht. Bei den Holzheizungen sind allerdings ein unsachgemässer Betrieb (z.B. Verwendung von feuchtem Brennholz), die Verbrennung von unerlaubten Holzsortimenten (Verpackungen, Abbruchholz etc.) und Kehricht mitverantwortlich für hohe Emissionen. Hinzu kommt, dass veraltete Holzheizungen, technisch unausgereifte Billiggeräte und offene Cheminées besonders viel Russ ausstossen.
Insbesondere der Feinstaub <PM10 (Mikrometer) wirkt sich auf Grund verschiedener Untersuchungen gesundheitsschädigend auf den Menschen aus. Immerhin fehlen bis jetzt fundierte Resultate, welche den Toxizitätsgrad von Feinstaubpartikeln aus Holzheizungen unzweifelhaft belegen. Holzfeuerungen mit vollständiger Verbrennung emittieren salzartige Partikel, welche mindestens eine fünfmal geringere Toxizität aufweisen wie Dieselruss.
Dass das Thema "Staubemissionen aus Holzfeuerungen" von der SFIH (Branchenorganisation der Schweizer Fabrikanten und Importeure von Holzfeuerungen) schon vor fünf Jahren als Herausforderung ernst genommen wurde, beweisen die seit dem Jahre 2001 geführten Entwicklungen zur Reduktion der Staubfracht. So konnten sich die SFIH-Mitgliederfirmen bereits im Jahre 2003 freiwillig auf einen Staubgrenzwert für handbeschickten Stückholzkessel und Pelletheizkessel bis 150 kW Nennleistung festlegen, der 60 % unter den gültigen LRV-Vorgaben (Luftreinhalte-Verordnung des Bundes) liegt. Bei den Schnitzelfeuerungen liegt dieser Wert 40 % unter den LRV-Vorgaben. Grössere, mit wirksamen Filtern ausgerüstete Schnitzelfeuerungen erreichen sogar nahezu die Staubgrenzwerte, welche für Öl- und Gasfeuerungen gelten.
Im gleichen Jahr verständigte man sich erstmals, ebenfalls auf freiwilliger Basis, auch für den Bereich "Wohnraumfeuerungen" (Kleinfeuerungen wie geschlossene Cheminées, Cheminéeöfen, Kochherde etc.) auf die Festlegung von strengen Grenzwerten für Staubemissionen. In allen Fällen müssen diese Obergrenzen (nebst anderen Parametern) bei der Typenprüfung durch staatlich anerkannte Prüfstellen eingehalten oder unterschritten werden, um die Auszeichnung mit dem QUALITÄTSSIEGEL" von Holzenergie Schweiz (www.holzenergie.ch) zu erlangen.
Die in der SFIH organisierten Firmen sind daran, teilweise in Zusammenarbeit mit Universitäts- und anderen spezialisierten Instituten, an weiteren Reduktionen der Staubbelastung aus Holzfeuerungen zu forschen und diese in neue Produkte umzusetzen. Die von Holzenergie Schweiz seit dem 1. Januar 2004 zertifizierten und mit Qualitätssiegel ausgezeichneten Holzfeuerungen entsprechen dem gegenwärtigen Stand der Technik und emittieren wesentlich weniger Staubpartikel als dies die Grenzwerte in der derzeit gültigen Luftreinhalte-Verordnung vorgeben. Bei der Anschaffung einer Holzheizung, gleich welcher Art, zum jetzigen Zeitpunkt sollte deshalb darauf geachtet werden, dass es sich um ein Feuerungsaggregat handelt, das von Holzenergie Schweiz zertifiziert wurde. Wer also eine Holzheizung der heutigen Generation kauft, muss sich keine Gewissenbisse wegen Feinstaub machen, weisen diese Feuerungen doch bereits eine optimierte Verbrennung auf. Einige Kantone richten für zertifizierte Holzheizungen finanzielle Zuschüsse aus.
Nicht zuletzt sollte bei der Evaluation der Heizung miteinbezogen werden, dass die Holzfeuerungen CO2-neutral sind, also nicht zur Klimaerwärmung beitragen. Zu bedenken ist ferner, welchen Beitrag Prospektion, Förderung, Transport, Raffination und Feinverteilung der fossilen Energien zur globalen Luftverschmutzung leisten. Von den Risiken ganz zu schweigen. So dürfte die Wahl einer mit dem einheimischen und nachwachsenden Brennstoff Holz betriebenen Heizung leicht fallen.
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