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GBI: Vertrag ist Vertrag - auch für den Holzbau Schweiz

Zürich (ots)

Zum Versuch von Holzbau Schweiz sich aus der Sozialpartnerschaft zu
verabschieden
Holzbau Schweiz, die Vertretung des Zimmergewerbes
im Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), will aus dem SBV
austreten und somit aus den bestehenden Gesamtarbeitsverträgen mit
den Baugewerkschaften rausschleichen. Insbesondere wollen die
Holzbauer sich aus dem GAV-FAR, dem Gesamtarbeitsvertrag für das
Rentenalter 60 auf dem Bau, abschleichen und so ihren Arbeitnehmenden
die bereits zugesagte Frühpensionierung gleichsam vor der Nase wieder
wegschnappen. Der entsprechende Entscheid der heutigen
Generalversammlung des SBV ist aber nicht nur statutenwidrig und
daher nicht wirksam, sondern schädigt das Image der ganzen Branche,
weil die Arbeitgeber einmal mehr ihre Vertragstreue selber in Zweifel
ziehen und erneut für Konflikte auf den Baustellen sorgen.
Mit erstaunlichen juristischen Tricks haben die Holzbauer heute
versucht, sich aus der Frühpensionierung auf dem Bau
rauszuschleichen. Denn grundsätzlich war die heutige GV des SBV gar
nicht berechtigt, über den Antrag von Holzbau Schweiz, aus dem SBV
auszutreten, zu befinden. Gemäss SBV Statuten muss ein solcher Antrag
erst von einer Delegiertenversammlung beschlossen werden, was nie
stattfand. Der GBI nahe stehende Unternehmungen im SBV werden
folglich diesen Entscheid juristisch anfechten.
Selbst wenn es denn beim Austrittsentscheid von Holzbau bleiben
sollte, bleiben die Holzbau Schweiz angeschlossenen Betriebe bis 2005
dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe und bis 2008 dem GAV-FAR
unterstellt. Denn Holzbau Schweiz hat gleich dem Mutterverband SBV
die entsprechenden Verträge gutgheissen, ja im Falle des GAV-FAR die
Frühpensionierung als sozialpolitischen Meilenstein für die Branche
und ihre Mitarbeiter gefeiert. Gemäss gültiger Rechtsauffassung kann
sich ein Unterverband nicht einfach durch Austritt aus dem
Dachverband aus für beide gültigen Vertragsverpflichtungen
verabschieden. Auch hier haben die Holzbauer in ihrem Bestreben, das
Rad der Geschichte zurückdrehen zu wollen, verrechnet.
Am schwerwiegendsten wiegt der unhaltbare Entscheid von Holzbau
und SBV in Bezug auf die Mitarbeitenden in den Zimmereien und auf das
Branchenimage. Denn Holz ist jetzt nicht nur modern und ökologisch
sondern auch noch unsozial und vertragsbrüchig. Insbesondere die
Zimmerleute, die mit dem heutigen Entscheid um ihre Frühpensionierung
betrogen werden sollen, werden wohl kaum motiviert für ihre
vertragsbrüchigen Patrons weiter arbeiten wollen und ein offenes Ohr
für den gewerkschaftlichen Widerstand haben. Denn es ist
selbsverständlich, dass die GBI diesen Austrittsentscheid nicht nur
auf juristischem Weg anfechten wird, sondern auch auf den Baustellen
für den notwendigen Widerstand sorgen wird.

Kontakt:

Gewerkschaft Bau & Industrie GBI
Strassburgstrasse 11
8021 Zürich

Hansueli Scheidegger
Zentralsekretär GBI
Mobile: +41-(0)79-441'74'35

Rolf Beyeler
Abt. Kommunikation GBI
Mobile: +41-(0)79-603'27'22
E-Mail: rolf.beyeler@gbi.ch

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