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GBI: Einheitliche BVG-Versicherung

Zürich (ots)

Pensionskassenkrise erfordert dringende und effiziente Massnahmen
Neben der schlechten Konjunkturlage entwickelt sich
auch die Pensionskassenkrise immer mehr zur Betriebs- und
Jobkillerin. Kleinere und mittlere Betriebe und ihre Beschäftigten
werden immer öfter mit massiven Prämienerhöhungen für die
obligatorische Risikoversicherung gegen Tod und Invalidität
konfrontiert. Die gilt insbesondere für gewerbliche Betriebe mit
hohem Invaliditätsrisiko. Bei den Sammelstiftungen der privaten
Lebensversicherer (wie z.B. "Winterthur" oder "Rentenanstalt") sind
diese Risikoprämien förmlich explodiert. Aufschläge von 30 % und mehr
sind an der Tagesordnung und können von den betroffenen Betrieben und
ihren Beschäftigten kaum oder gar nicht mehr getragen werden.
Die Versicherungsgesellschaften geben erhöhte Risikobelastungen
als Grund für die Prämienexplosion an, verschweigen aber, dass sich
in ihren völlig intransparenten Prämien auch überrissene
Verwaltungskosten und illegitime Sanierungsbeiträge verstecken.
Mittlerweile gibt es Fälle von Versicherten aus risikoreichen
Branchen, welche 50% ihrer BVG-Prämien für Verwaltungskosten und
Risikoleistungen bezahlen. Damit werden diese Arbeitnehmer/-innen
doppelt bestraft: neben dem erhöhten Risiko, krank oder invalid zu
werden, werden sie auch noch mit höheren Risikoprämien der
Pensionskassen bestraft. Diese unsoziale Prämienlast ist ein Skandal
und gefährdet zudem gerade heute wichtige Betriebe und Arbeitsplätze.
Es braucht deshalb dringend Massnahmen zur Beseitigung dieser
Missstände.
Kurzfristig fordert die GBI, dass die Lebensversicherer sofort
ihre Kosten- und Einnahmenrechnungen im Risikobereich der 2. Säule
und ihre Prämienabstufungssysteme offen auf den Tisch legen und die
Risikoprämie separat von den übrigen Kosten ausweisen. Gleichzeitig
fordert die GBI das Bundesamt für Privatversicherungen auf, die
extremen Risikoprämienabstufungen der Versicherer nicht mehr zu
genehmigen.
Mittelfristig ist das Gesamtsystem der obligatorischen
Risikoversicherung zu sanieren. Dabei ist vor allem die Einrichtung
eines Risikoausgleichsfonds oder die Auslagerung der obligatorischen
Risikoversicherung aus den privaten Einrichtungen der 2. Säule und
die Schaffung einer gesamtschweizerischen, einheitlichen
BVG-Risikoversicherung zu prüfen. Die Auslagerung des Risikobereichs
aus den privaten BVG-Einrichtungen, bzw. dessen Übernahme durch eine
einheitliche BVG-Versicherung hat den Vorteil, dass nicht nur
wesentlich weniger Verwaltungskosten anfallen, sondern auch der
Risikoausgleich unter den Versicherten und somit die soziale
Solidarität zum Tragen kommt.

Kontakt:

Rita Schiavi
GBI-Vizepräsidentin
Mobile +41/79/440'89'20

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