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Grünes Licht für Fusion – 4 x Ja für eine soziale und weltoffene Schweiz

Zürich (ots)

Die Landesdelegierten der GBI sind am 28.
August 
wohl zum letzten Mal als solche zusammengetreten. Denn 
diesen 
Samstag haben sie die abschliessenden Voraussetzungen 
dafür 
geschaffen, dass sie am 15. Oktober am GBI-Kongress und 
am 16. 
Oktober – zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der 
Gewerkschaften SMUV, VHTL, unia und ACG-GE – in Basel die 
Gründung 
der neuen interprofessionellen, branchenübergreifenden 
Gewerkschaft 
UNIA beschliessen können.
Erwartungsgemäss sind die Delegierten den Anträgen 
gefolgt, so dass 
der Durchführung der für die Gewerkschaftsbewegung der 
Schweiz 
wegweisenden Kongresse in Basel nichts mehr im Wege 
steht. Die 
GBI-Landesdelegierten zeigten sich überzeugt, dass die 
Stärken der 
an der Fusion beteiligten Branchengewerkschaften sich durch 
den 
Zusammenschluss nicht bloss addieren, sondern potenzieren. 
So werden 
die Interessen der Arbeitnehmenden in der Schweiz künftig 
besser und 
machtvoller vertreten.
Viermal Ja zu den eidgenössischen Vorlagen
Die Delegierten haben 
aber auch aktuelle politische Fragen diskutiert und zu den 
eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 26. September 
2004 Stellung 
genommen:
Mit einem Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft kann 
die Schweiz endlich den Verfassungsauftrag erfüllen, der seit 
60 
Jahren eine Mutterschaftsversicherung verlangt. Die Vorlage 
bringt 
berufstätigen Frauen, die ein Kind erwarten, einen 
Erwerbsersatz von 
80% während 14 Wochen nach der Geburt. Dies entspricht der 
Entschädigung, welche Wehrmänner während ihrer Dienstzeit 
erhalten – 
und für welche die Frauen ebenfalls schon lange voll einzahlen. 
Der 
Erwerbsersatz bei Mutterschaft wird schliesslich auch die 
Ungerechtigkeit beseitigen, dass Frauen, die in Branchen mit 
guten 
Gesamtarbeitsverträgen (GAV) arbeiten, heute bessere 
Regelungen 
haben als Frauen, welche keinem GAV unterstellt sind.
Die 
erleichterte Einbürgerung für Jugendliche der zweiten 
Generation 
trägt entscheidend zur besseren Integration von Jugendlichen 
bei, 
die hier geboren wurden. Damit verbessern sich die beruflichen 
und 
gesellschaftlichen Perspektiven dieser Jugendlichen.
Mit der 
zweiten Einbürgerungsvorlage sollen Kinder, deren Grosseltern 
schon 
in die Schweiz eingereist sind, das Bürgerrecht bei Geburt 
bekommen. 
Diese Kinder fühlen sich in der Regel als Schweizerinnen und 
Schweizer und haben keine grossen Bindungen mehr an die 
Heimat ihrer 
Grosseltern.
Die Postinitiative schliesslich will ein 
flächendeckendes Poststellennetz erhalten und einen 
wichtigen 
Beitrag dazu leisten, dass unverzichtbare Infrastruktur in 
Randgebieten, aber auch in städtischen Quartieren, erhalten 
bleiben.
Die GBI-Landesdelegierten sagen viermal Ja zu diesen 
wichtigen 
Vorlagen für eine sozialere Schweiz, für mehr Gerechtigkeit, für 
verbesserte Integration junger Migrantinnen und Migranten, die 
hier 
geboren und aufgewachsen sind und zu uns gehören sowie für 
den 
Erhalt der Poststellen und damit eines grundlegenden 
öffentlichen 
Dienstes, der allen zugänglich bleiben soll.
Kontaktpersonen:
Vasco Pedrina, GBI-Zentralpräsident, 079 - 772 37 47
Rita Schiavi, GBI-Vizepräsidentin, 079 - 440 89 20

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