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hotelleriesuisse sagt ja zur Neuen Finanzordnung und zur Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Bern (ots)- Die beiden Reform-Vorlagen im Bereich Finanzpolitik
werden von hotelleriesuisse für die kommende Volksabstimmung am 28.
November 2004 zur Annahme empfohlen. Anders sieht sie Situation beim
Gesetzesentwurf über die Forschung an embryonalen Stammzellen aus,
für den Stimmfreigabe beschlossen wurde. Diese Empfehlungen an die
Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der
Hotellerie an ihrer letzten Sitzung.
Zustimmung zu den Finanzvorlagen
Die Vorlage über die Neue Finanzordnung (NFO) sieht eine
Verlängerung der Kompetenzen des Bundes zur Erhebung der direkten
Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 vor. Für die
Hotellerie ist diese Vorlage von grosser Bedeutung, denn sie sieht
weiterhin die Möglichkeit vor, auf Gesetzesstufe einen
Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen festzulegen, der
zwischen dem reduzierten Satz (2.4%) und dem Normalsatz (7.6%) liegt.
Vor diesem Hintergrund hat hotelleriesuisse die Ja-Parole zu dieser
Vorlage beschlossen.
Ebenfalls zur Annahme empfiehlt hotelleriesuisse den
Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund
und den Kantonen, dessen zentrale Ziele wie folgt zusammengefasst
werden können: Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
zwischen Bund und Kantonen, Verkleinerung der kantonalen Unterschiede
in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung
sowie Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von staatlichen
Aufgaben.
Stimmfreigabe in Sachen Stammzellenforschung
Zum Gesetzesentwurf über die Forschung an embryonalen Stammzellen
beschloss die Verbandsleitung von hotelleriesuisse Stimmfreigabe.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia, Leiterin Kommunikation
Tel. +41/(0)31/370'42'86
Mobile +41/(0)79/652'85'19
E-Mail: isabel.garcia@swisshotels.ch

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