Eidg. Abstimmung vom 8. Februar: hotelleriesuisse kämpft für ein Ja zur Personenfreizügigkeit
Bern (ots)
Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie setzt sich engagiert für ein Ja zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU ein. Wie die gesamte Schweizer Volkswirtschaft profitieren auch Tourismus und Hotellerie entscheidend vom Freizügigkeitsabkommen und vom bilateralen Weg mit der EU.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Verbandsleitung von hotelleriesuisse die Parole für den eidgenössischen Urnengang vom 8. Februar 2009 beschlossen: Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie steht vorbehaltlos hinter dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU und teilt damit die Haltung von Bundesrat, Parlament, Kantonen und Wirtschaftsverbänden. Um die offenen Stellen im Gastgewerbe besetzen zu können, sind Tourismus und Hotellerie auf die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit angewiesen. Heute stammen rund 42 Prozent der Mitarbeitenden im Gastgewerbe aus dem Ausland, rund 86 Prozent davon aus den EU-/Efta-Staaten.
Personenfreizügigkeit wichtig für Qualitätstourismus
Die Hotellerie ist typischerweise eine sehr personalintensive Branche, die auf hervorragend qualifizierte Mitarbeitende ebenso angewiesen ist wie auf Hilfskräfte. Darüber hinaus ist sie von starken tageszeitlichen und saisonalen Schwankungen geprägt. Diese Rahmenbedingungen stellen hohe Anforderungen an die Personalrekrutierung und -planung. Die Personenfreizügigkeit bringt der Branche hier klare Vorteile: Seit der Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU kann die Rekrutierung im In- und Ausland viel zielgerichteter, effizienter und flexibler gestaltet werden. Die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist aber nicht nur eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb um die besten Talente mitzuhalten oder neue Gästeherkunftsländer zu erschliessen. Die Personenfreizügigkeit ist auch eine grosse Chance für die Nachwuchskräfte in der Branche. Gerade in den neuen EU-Ländern erschliessen sich jungen Schweizern erstklassige Möglichkeiten, sich bei der Entwicklung von touristischen Projekten oder bei der Expansion von internationalen Hotelketten zu bewähren. Kehren Sie in die Schweiz zurück, sind ihre Kenntnisse für die Qualität und die Weiterentwicklung von Tourismus und Hotellerie äusserst wertvoll.
Der bilaterale Weg ist ein Erfolgsmodell
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Befürchtungen hinsichtlich Überfremdung oder Lohndumping auch in der Hotellerie unbegründet sind. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, der auf einer über 30-jährigen Sozialpartnerschaft basiert, steckt hier den Rahmen klar ab. Als grösster Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz gilt er für über 220'000 Arbeitnehmer und rund 30'000 Arbeitgeber. Über alle Branchen hinweg bürgen Massnahmen wie lange Übergangsfristen, Kontrollen der Arbeitsbedingungen, Inländervorrang oder Kontingente dafür, dass die Personenfreizügigkeit auch mit der Osterweiterung ein Erfolgsmodell bleibt.
Eine existenzielle Abstimmung
Die Vorlage zur Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz existenziell. Am 8. Februar 2009 stehen bei weitem nicht nur die Vorteile der Personenfreizügigkeit oder das Schweizer Image als weltoffenes und zukunftsorientiertes Land auf dem Spiel: Die Ablehnung der Vorlage hätte fatale Auswirkungen, da sie die bilateralen Verträge gefährden und damit die fundamental wichtige Beziehung der Schweiz zur EU entscheidend schwächen würde. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann sich die Schweiz einen solchen Alleingang nicht leisten und ist auf den ungehinderten Austausch mit den europäischen Märkten angewiesen. Ein Ja zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bedeutet deshalb auch ein Ja zur Schweizer Wirtschaft und damit ein Ja zum Wohlstand des ganzen Landes.
Kontakt:
hotelleriesuisse
Nora Fehr, Leiterin Kommunikation, Image und Branding
Tel.: +41/31/370'42'80
Mobile: +41/79/310'48'32
E-Mail: kommunikation@hotelleriesuisse.ch