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Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes unterstützt Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus

Bern (ots)

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Damit kommt der bis 2013 befristete Sondersatz von 3,8 Prozent bis Ende 2017 zum Tragen. Aus steuer- und wirtschaftspolitischen Gründen begrüssen hotelleriesuisse, GastroSuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Parahotellerie Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete diesen Entscheid ausdrücklich.

Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent ist im Mehrwertsteuer-Gesetz bis Ende 2013 zeitlich begrenzt. Im Sinne der Kontinuität stellt die Weiterführung des Sondersatzes um weitere vier Jahre bis 2017 ein zentrales Anliegen der Branche dar. Nach dem Nationalrat teilt auch der Ständerat diese Haltung und hat der Verlängerung heute grünes Licht erteilt. Mit dem Entscheid wird sichergestellt, dass bis zum Inkrafttreten einer allfälligen Mehrwertsteuer-Reform die Beherbergung zum Sondersatz besteuert wird.

Sondersatz fördert Export

Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als viertgrösste Exportbranche der Schweiz kann der Tourismus im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird. Mit seinem heutigen Entscheid hat der Ständerat signalisiert, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz ein wichtiges Mittel zur Exportförderung von Tourismusleistungen auf der Angebotsseite darstellt. Davon können insbesondere entlegene Regionen mit einem hohen Tourismusanteil an der Wertschöpfung profitieren.

Sondersatz schafft gleich lange Spiesse

Die angespannte Wirtschaftslage in wichtigen Quellmärkten und insbesondere das hohe Kostenniveau belasten den Schweizer Tourismus nach wie vor. Der Sondersatz ist ein wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen. Gleichzeitig stellt er derzeit die einzige Möglichkeit dar, um eine Entlastung auf der Kostenseite zu bewirken. 24 der 27 EU-Staaten sehen ebenfalls einen speziellen Satz für die Beherbergung vor. Mit seinem Entscheid sorgt der Ständerat für gleich lange Spiesse und trägt damit massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Branche bei.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Susanne Daxelhoffer, Media Relations
Tel.: +41/31/370'41'40
E-Mail: media@hotelleriesuisse.ch

GastroSuisse
Brigitte Meier-Schmid, Marketing und Kommunikation
Tel.: +41/44/377'53'53
E-Mail: communication@gastrosuisse.ch

Schweizer Tourismus-Verband
Mila Trombitas, stv. Direktorin
Tel.: +41/79/504'69'08
E-Mail: mila.trombitas@swisstourfed.ch

Parahotellerie Schweiz
Fredi Gmür, Präsident
Tel.: +41/44/360'14'31
E-Mail: f.gmuer@youthhostel.ch

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
Thomas Egger, Direktor
Tel.: 41/31/382'10'10
E-Mail: info@sab.ch

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