euro adhoc: Softmatic AG i. Ins.
Kapitalerhöhung/Restrukturierung /
Insolvenzplan gerichtlich bestätigt (D)
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Norderstedt, 07. November 2003. Der Insolvenzverwalter Hans-Jürgen Beil der Softmatic AG i.Ins., Norderstedt teilt mit, dass das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 7. November 2003 in Anwendung des § 245 InsO die Zustimmung der Gläubiger zu dem am 29. Januar 2003 von der Schuldnerin eingereichten Insolvenzplan als erteilt festgestellt hat. Sollten keine Rechtsmittel eingelegt werden, so wird der Beschluss nach dem 22.11.2003 rechtskräftig. Der Insolvenzplan sieht die Verteilung sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft an die Gläubiger vor, trotzdem ist nur eine geringe quotale Befriedigung der angemeldeten Forderungen möglich. Zur Erfüllung der Bedingungen des Insolvenzplanes und damit als Voraussetzung zu dessen gerichtlicher Bestätigung wird eine Hauptversammlung einberufen werden.
Die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung werden unter anderem eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 85 zu 1 und eine anschließende Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für Altaktionäre enthalten. Eine Wiederaufnahme des ursprünglich von der Gesellschaft betriebenen Geschäftes ist nicht geplant.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 07.11.2003
Rückfragehinweis:
Insolvenzverwalter Hans Jürgen Beil Tel.: 040/41 46 380
Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0007271702
WKN: 727170
Index:
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
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Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr