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Machbarkeit von sicheren Tiefenlagern für hochaktive Abfälle in der Schweiz bestätigt

Machbarkeit von sicheren Tiefenlagern für hochaktive Abfälle in der Schweiz bestätigt
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Wettingen (ots)

- Hinweis: Bildmaterial ist abrufbar unter 
     http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100004441 und  
     wird zusätzlich über EQ Images verbreitet -
Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis
Der Bundesrat hat am 28. Juni den
Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle genehmigt. Der Entscheid
des Bundesrates bestätigt, dass die Errichtung eines geologischen
Tiefenlagers für hochaktive Abfälle, abgebrannte Brennelemente und
langlebige mittelaktive Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich
ist. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und weitere nationale und
internationale Experten haben die öffentlich aufgelegten Unterlagen
detailliert geprüft und dem Bundesrat die Genehmigung des
Entsorgungsnachweises empfohlen. Mit dem heutigen Bundesratsentscheid
ist ein wichtiger Meilenstein bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle
erreicht. Sobald der Bundesrat die Regeln im Sachplan "Geologische
Tiefenlager" festgelegt haben wird, kann als Nächstes das
Auswahlverfahren konkreter Standortgebiete für künftige Lager
gestartet werden. Für dieses Verfahren unter der Leitung des
Bundesamtes für Energie bereitet die Nagra gegenwärtig die
technischen Grundlagen vor.
Der Entsorgungsnachweis wurde am Beispiel des Gesteins Opalinuston
im Zürcher Weinland geführt und in technischen Berichten der Nagra
2002 veröffentlicht. Gestein und Untersuchungsgebiet wurden 1994 nach
regionalen Feldarbeiten und einem breiten Auswahlverfahren mit
Zustimmung der Bundesbehörden gewählt. Die wissenschaftlichen
Resultate zeigen, dass sich der Opalinuston im untersuchten Gebiet
für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle eignet und dass die
behördlichen Schutzziele und Kriterien eingehalten werden können. Die
Nagra beantragte Ende 2002 daher dem Bundesrat, den
Entsorgungsnachweis zu genehmigen.
Die technische Dokumentation wurde 2003 bis 2005 von den
Sicherheitsbehörden des Bundes positiv beurteilt: von der
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), der
Kommission für nukleare Entsorgung (KNE), der Eidgenössischen
Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen (KSA) - sowie von
internationalen Experten der Nuclear Energy Agency (NEA). Zusätzlich
erteilte der deutsche "Arbeitskreis Auswahlverfahren
Endlagerstandorte" (AkEnd) dem schweizerischen Auswahlverfahren gute
Noten.
Stellenwert des Entscheids
Das Kernenergiegesetz verlangt den Nachweis einer sicheren
Entsorgung. Mit der nun vorliegenden Genehmigung des
Entsorgungsnachweises ist ein wichtiger Meilenstein bei der
Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz erreicht worden. Die
Nagra freut sich über den Entscheid des Bundesrates und betrachtet
ihn als Vertrauensbeweis für ihre über 30 Jahre dauernde
Forschungsarbeit.
Vorgehen zur Standortwahl
2002 hatte die Nagra zusätzlich beantragt, dass die weiteren
Untersuchungen auf das Gestein Opalinuston und das potentielle
Standortgebiet Zürcher Weinland zu fokussieren seien. Trotz positiver
materieller Beurteilung des Entsorgungsnachweises hat der Bundesrat
diesen Antrag abgelehnt, da er in der Zwischenzeit die Durchführung
eines Sachplanverfahrens beschlossen hat.
Unter Beteiligung der Kantone, des benachbarten Auslands und der
Bevölkerung werden nun in einem öffentlichen Verfahren mögliche
Alternativen geprüft, bevor ein Standort gewählt wird.

Kontakt:

Hans Issler, Präsident Nagra
Tel.: +41/56/437'12'22
Mobile: +41/79/663'63'50

Markus Fritschi, Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: +41/56/437'13'07
Tel.: +41/79/663'37'16

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