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SVV Schweizerischer Versicherungsverband

SVV: Versicherungsrecht wird konsumentenfreundlicher

Zürich (ots)

Auf den 1. Januar 2006 tritt das revidierte
Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Die vertraglichen Beziehungen
zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind
konsumentenfreundlicher ausgestaltet worden. So wird neu die
Restprämie bei Auflösung eines Versicherungsvertrages
zurückerstattet. Auch die Folgen der Anzeigepflichtverletzung sind
neu festgelegt worden.
Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beinhaltet für
die Versicherungskunden relevante Neuerungen. So gilt neu der
Grundsatz der Teilbarkeit der Prämie. Wird ein Vertrag vor Ablauf des
Versicherungsjahres vorzeitig beendet, wird die "nicht verbrauchte"
Prämie anteilsmässig zurückerstattet. Bei einer
Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherten ist der Versicherer
künftig nur noch leistungsfrei, wenn die bei Vertragsabschluss
verschwiegene oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrstatsache
den späteren Schaden beeinflusst hat.
Gemäss revidiertem VVG endet neu der Versicherungsvertrag zum
Zeitpunkt der Handänderung des versicherten Gegenstandes. Ausgenommen
von dieser Regelung bleiben die obligatorische
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die obligatorische
Gebäudeversicherung in Kantonen mit privaten Versicherungsträgern.
Weiter wird die Information an die Versicherungsnehmer ausgebaut: Mit
der Einführung einer Informationspflicht muss der Versicherer die
Kunden vor Abschluss des Vertrages über seine Identität, den
wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages und Fragen der
Datenbearbeitung informieren. Das revidierte VVG tritt auf den 1.
Januar 2006 in Kraft. Ausgenommen davon ist die vorvertragliche
Informationspflicht des Versicherers. Diese wird ab 1. Januar 2007
wirksam. Mit dieser Regelung wird den Versicherungsgesellschaften die
notwendige Zeit eingeräumt, die neuen Informationspflichten
umzusetzen. Der Zustand von Rechtsunsicherheit wird damit vermieden.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2006 tritt das revidierte
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Das bisherige
Aufsichtsrecht galt in mehreren Punkten als überholt und
unübersichtlich. Das Gesetz musste daher grundlegend überdacht und
die Aufsicht teilweise neu ausgerichtet werden, um einer vermehrt
risiko- und marktgerechten Aufsicht zu entsprechen. Mit einer
verstärkten Solvenzkontrolle, dem neu entwickelten Schweizer
Solvenztest (SST) und einer Neuregelung der Vermittlungstätigkeit
werden auch der Konsumentenschutz und die Transparenz ausgebaut.
Hinweise an die Redaktion:
Detailiertere Informationen zu den wichtigsten Neuerungen im
revidierten VVG sind auf der SVV-Website abrufbar:
http://www.svv.ch/index.cfm?id=4121.
Informationen zum revidierten VAG:
http://www.svv.ch/index.cfm?id=4122.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die
Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind
80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und
Rückversicherer mit über 42'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV
entfallen über 95% der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien
der Privatversicherer.

Kontakt:

SVV, Medienstelle
Beat Krieger
Tel. +41/(0)44/208'28'72
Zentrale +41/(0)44/208'28'28
E-Mail: info@svv.ch
E-Mail: beat.krieger@svv.ch
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auch auf www.svv.ch.

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