VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN fordert besseres Tierschutzgesetz: Tierschutzfall in Flüeli LU gelöst
Zürich (ots)
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Vor zehn Tagen verhinderten Freiwillige der Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN in Flüeli LU mit einer Blockade, dass sich der Hundezüchter A.K. den kantonalen Vollzugmassnahmen entziehen konnte. Nach der Aktion handelte das Veterinäramt: am Freitag wurden die Hunde beschlagnahmt. A.K. , dem bereits ein Tierhalteverbot auferlegt worden war, wollte mit seinen Hunden in den Kanton Thurgau ziehen. Dubiose Tierzüchter wie er nutzen Lücken im Tierschutzgesetz; ein Tierhalteverbot gilt nur kantonal. Ein gesamtschweizerisches Tierhalteverbot ist im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes vorgesehen. Doch damit das Tierschutzgesetz auch seinen Namen verdient, braucht es mehr Befugnisse für die Veterinärämter.
Dank der Blockade-Aktion von VIER PFOTEN haben die Behörden gehandelt und verhindert, dass sich A.K mit seinen Hunden in einen anderen Kanton absetzt. "Tierschutzkriminalität darf nicht mehr weiter als Kavaliersdelikt gelten" sagt Michael Zimmermann, Pressesprecher von Vier Pfoten. "Die zuständigen Behörden müssen endlich mehr Verfügungsgewalt besitzen. Es geht nicht, dass sich bekannte Tierschutzfälle über Monate hinziehen und der Tierhalter sogar die Möglichkeit hat sich den Auflagen und Verfügungen zu entziehen". Ist ein Tierhalteverbot ausgesprochen, darf die betroffene Person weiterhin Tiere besitzen und kann sogar Tiere kaufen. Denn die Verfügung unterliegt dem Amtsgeheimnis. Daher fordert Vier Pfoten in bestimmten Fällen nicht nur ein Tierbesitzverbot, sondern auch ein erweitertes Einsichtsrecht für Tierschutzorganisationen und offizielle Tierhändler.
Aktiver Tierschutz ist notwendig. Jede Woche geht VIER PFOTEN Informationen über schlecht behandelte und gequälte Tiere nach und erleben Unglaubliches wie bei A.K. Das Haus ist verwahrlost, überall liegt Kot, es stinkt und mittendrin leben die jungen Hunde. Die Zwingerböden sind nicht hundegerecht und auch hier ist alles voller Kot und Urin. Das Tierschutzgesetz soll seinen Namen verdienen, Tiere müssen zu ihrem Recht kommen. Daher fordert VIER PFOTEN: Den kantonalen Veterinärämtern müssen genügend personelle, finanzielle wie auch gesetzliche Mittel zur Verfügung stehen. Jeder Kanton sollte eine Auffangstation haben, damit Tiere in Not sofort untergebracht werden können.
Mehrmals in den letzen Monaten hat das Veterinäramt beim Hundezüchter in Flüeli eingegriffen: Hunde beschlagnahmt, Verfügungen ausgesprochen. Doch A.K. hat nie eine Verfügung eingehalten und beschlagnahmte Hunde wieder zu sich geholt. Bis der Kanton zuletzt ein Tierhalteverbot verhängte.
VIER PFOTEN erfuhr durch eigene Recherchen, dass sich A.K. absetzten wollte, und verhinderte dies mit einer Blockade der Zwinger. Gleichzeitig forderte VIER PFOTEN die zuständigen Veterinärämtern in den Kantonen Luzern und Thurgau auf, sofort zu handeln und einen Wegzug zu verhindern. Dem Kantonstourismus muss ein endlich Riegel vorgeschoben werden. A.K. ist nicht der Einzige, der das praktiziert, VIER PFOTEN sind auch andere Fälle bekannt.
Nachdem das Luzerner Veterinäramt VIER PFOTEN zusichert, jegliche Amthilfe zu leisten, damit auch im Thurgau ein beschleunigtes Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann, wurde die Aktion freiwillig beendet. Letzten Donnerstag verfügte das Luzerner Veterinäramt, dass A.K. den Kanton Luzern mit den Hunden nicht verlassen darf. Einen Tag später, am Freitag, wurden die Hunde vom zuständige Amt abgeholt und platziert.
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