VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Tierschutzorganisationen beanstanden gravierende Mängel im Tierschutzvollzug
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Tierschutzorganisationen beanstanden gravierende Mängel im Tierschutzvollzug
Offener Brief an Bundesrat Alain Berset
Erst kürzlich wurde bekannt, dass auf einem privaten Hof in Oftringen (AG) seit Jahren wiederholt Hühner, Schafe, Lämmer und Ziegen auf qualvolle Weise verendeten. Trotz zahlreicher Beschwerden der Anwohner konnten die Behörden das Tierleid nicht beenden, bis die Polizei die verendeten und vernachlässigten Tiere entdeckte. Immer wieder gelangen Fälle von tierquälerischen Tierhaltungen an die Öffentlichkeit, die den Behörden seit Jahren bekannt waren. Regelmässig greifen die für den Tierschutzvollzug zuständigen Stellen erst konsequent durch, wenn die Situation eskaliert. Oftmals kommt zu diesem Zeitpunkt die Hilfe für die Tiere zu spät. Auf diesen Umstand haben die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und ProTier in einem offenen Brief an Bundesrat Alain Berset in seiner Funktion als Vorsteher des EDI aufmerksam gemacht.
Die verfügten Massnahmen reichen nicht aus
Meldungen aus der Bevölkerung, etwa dass den Tieren zu wenig Wasser, Futter oder Schutz zur Verfügung steht, werden von den Vollzugsbehörden meistens zwar entgegengenommen und häufig werden die betroffenen Tierhaltungen auch kontrolliert. Allerdings greifen die von der Veterinärbehörde verfügten Massnahmen oftmals nur für kurze Zeit. Karin Hawelka, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN Schweiz stellt fest: «Leider erleben wir immer wieder Fälle, in denen Tierhaltende aus Überforderung, Gleichgültigkeit oder Unwissen ihre Tiere nicht nachhaltig tierschutzkonform halten. Dabei wird regelmässig unterschätzt, wie anspruchsvoll eine korrekte Tierhaltung ist. Der tierschutzrechtliche Mindeststandard ist in vielen Fällen so gering, dass er den betroffenen Tieren leider noch kein tiergerechtes Leben garantiert.»
Bei Verstössen wird oft nur verwarnt
Vanessa Gerritsen, stellvertretende Geschäftsleiterin von TIR ergänzt: «Viele Menschen gehen davon aus, dass sie befugt sind, Tiere nach Belieben anzuschaffen und zu halten. Bedauerlicherweise wird diese Sicht von den Vollzugsbehörden und rechtsprechenden Organen gestützt: Tierhaltende werden bei Verstössen gegen die Tierschutzvorschriften über Jahre immer wieder verwarnt. Beschlagnahmungen und Tierhalteverbote hingegen kommen regelmässig erst zum Einsatz, wenn die betroffenen Tiere bereits ernsthaft zu Schaden gekommen sind.» Diese Rechtsauffassung widerspricht der tierschutzrechtlichen Vorgabe, denn ein Anrecht auf eine unzureichende Tierhaltung besteht nicht: Die Bundesverfassung weist die Behörden an, alles Notwendige zu unternehmen, damit der Würde und dem Wohlergehen von Tieren Geltung verschafft wird. Hierfür ist es oftmals notwendig, in die Eigentumsrechte von Tierhaltenden einzugreifen. Aus diesem Grund verleiht das Tierschutzgesetz den Behörden weitreichende Möglichkeiten, um Personen, die zur tierschutzkonformen Tierhaltung oder Tierzucht nicht fähig sind, mit entsprechenden Verboten zu belegen.
90 Tierschutzorganisationen unterstützen offenen Brief
Auf diesen Umstand haben die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und ProTier in einem offenen Brief an Bundesrat Alain Berset in seiner Funktion als Vorsteher des EDI aufmerksam gemacht. Das Schreiben wird von 90 Tierschutzorganisationen mitgetragen. Diese grosse Unterstützung zeigt die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Anliegens. Gemeinsam fordern die unterzeichnenden Tierschutzorganisationen einen konsequenten Tierschutzvollzug und appellieren an die Verantwortung des EDI, seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit den Vollzugsproblemen, wie sie sich etwa in Hefenhofen (TG), Boningen (SO) oder Oftringen (AG) gezeigt haben, wahrzunehmen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Patrick Schneider, Geschäftsführer von ProTier konstatiert: «Es steht in dessen Letztverantwortung dafür zu sorgen, dass Tiere in der Schweiz so geschützt werden, wie es die Tierschutzbestimmungen vorsehen.»
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Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Vanessa Gerritsen Stv. Geschäftsleiterin E-Mail: info@tierimrecht.org Tel.: 043 443 06 43 www.tierimrecht.org
ProTier –Stiftung für Tierschutz und Ethik Patrick Schneider Geschäftsführer E-Mail: patrick.schneider@protier.ch Tel.: 044 201 25 03 www.protier.ch