EANS-Adhoc: Winkler + Dünnebier AG
Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG wirksam - Amtsgericht hat
Übertragungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen
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Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
30.04.2010
Das Amtsgericht Montabaur hat am 30. April 2010 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien auf die Körber AG, Hamburg, wirksam geworden. Die Körber AG hält nunmehr 100 % des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft. Die Hauptversammlung der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft hatte am Mittwoch, dem 24. März 2010, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.
Mit dem Übergang der Aktien ist der Anspruch der ehemaligen Minderheitsaktionäre gegen die Körber AG auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 16,23 für je eine Stückaktie entstanden. Details zur Abwicklung und zur Auszahlung der Barabfindung werden kurzfristig bekannt gegeben.
Die Aktien der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung bzw. einer Kündigung der Einbeziehung in den Handel durch die jeweilige Börse handelbar. Über eine Aussetzung des Handels entscheidet die jeweilige Börse. Die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalaktienurkunden verbriefen nunmehr ausschließlich den Barabfindungsanspruch in Höhe von EUR 16,23 für je eine Stückaktie der bisherigen Minderheitsaktionäre gegen die Körber AG.
Rückfragehinweis:
Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de
Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0007790008
WKN: 779000
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Berlin / Freiverkehr
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Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard