VSAO zum Richtungsentscheid des Bundesrates: Unangebrachte Drohung des Bundesrates
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Standortbestimmung zu den Sozialversicherungen vorgeschlagen, den Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte solange fortzusetzen, bis die Eidgenössischen Räte die Einführung der Vertragsfreiheit beschliessen. Dieses Vorgehen ist für den VSAO politisch äusserst fragwürdig und in der Sache unangebracht. Er würde jungen Ärztinnen und Ärzten die Eröffnung einer eigenen Praxis verunmöglichen und negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung der Schweiz haben.
Mit der Verknüpfung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte und der Einführung der Vertragsfreiheit übt der Bundesrat einen in demokratiepolitischer Hinsicht sehr zweifelhaften Druck auf das Parlament aus. Eine erfolgreiche Revision des Krankenversicherungsgesetzes kann nicht mit Drohungen, sondern nur mit konstruktiven Vorschlägen durchgeführt werden.
Die Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärzte ist inhaltlich falsch:
- Der Zulassungsstopp hat - wie vom VSAO vorausgesagt - keinerlei dämpfende Wirkung auf die Kosten im Gesundheitswesen entfaltet.
- Die Massnahme trifft einseitig junge Ärztinnen und Ärzte - gerade jene, die gelernt haben, kostenbewusst und innovativ zu arbeiten.
- Der Zulassungsstopp beeinträchtigt die Qualität des Gesundheitswesens, da jungen, gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten der Zugang zur Praxistätigkeit weitgehend verwehrt wird.
- Der befürchtete Zustrom von ausländischen Leistungserbringern ist nicht eingetreten: Sowohl die Schweiz wie auch die umliegenden Nachbarländer leiden unter einem akuten Ärztemangel.
Die Einführung der Vertragsfreiheit bzw. die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zwischen Versicherern und Ärzten, wie es der Bundesrat will, ist unangebracht und setzt falsche Zeichen:
Die Aufhebung des Kontrahierungszwangs wird ebenfalls keine kostendämpfende Wirkung entfalten. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen sind hauptsächlich auf den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft zurückzuführen.
Sowohl der Zulassungsstopp als auch die Aufhebung des Kontrahierungszwangs sind langfristig mit einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung im Interesse der Patienten nicht vereinbar. Sie führen in eine Zweiklassenmedizin und stellen eine indirekte Rationierung medizinischer Leistungen dar. Leidtragende dieser Entwicklung sind in erster Linie die Patienten.
Statt falscher Massnahmen schlägt der VSAO vor, den Ressourceneinsatz im Gesundheitswesen zu optimieren. Der VSAO befürwortet:
- die Einführung einer Gesundheitskarte mit medizinischen Daten,
- die Formulierung positiver Kontrahierungskriterien im Bereich Qualität und Effizienz,
- die Förderung von Ärztenetzwerken und
- das entschlossene Vorgehen gegen die sogenannten "schwarzen Schafe".
Kontakt:
Deutschschweiz:
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Präsident VSAO Schweiz
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Rosmarie Glauser
Beauftragte Nationale Politik VSAO Schweiz
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Romandie:
Dr. med. Oscar Matzinger
Vizepräsident VSAO Schweiz
Tel. +41/79/541'75'10 oder
Tel. +41/21/314'46'77