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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte gegen generelles Kopftuch-Verbot

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich
gegen ein generelles Verbot des Kopftuchs für Lehrerinnen an
öffentlichen Schulen ausgesprochen. "Eine staatliche Politik, die, um
den möglichen Missbrauch zu verhindern, weit im Vorfeld eines
tatsächlichen Konflikts die Religionsfreiheit der Lehrerin
beschränkt, ist aus der Perspektive der Menschenrechte
problematisch", sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, am Montag in Berlin. Er warnte vor
einer "Überinterpretation" des Kopftuches. "Wenn islamistische Kreise
das Kopftuch politisch aufladen wollen, ist das eine Sache, aber
Staat, Kirchen und andere gesellschaftliche Gruppierungen sollten
sich nicht von diesem Versuch beeindrucken lassen und stattdessen das
Kopftuch entpolitisieren", so Bielefeldt.
Das Kopftuch könne für die Unterdrückung der Frau im Namen
religiöser oder kultureller Tradition stehen, aber auch Ausdruck
freier religiöser Selbstbestimmung sein. Gerade diese Vieldeutigkeit
des Kopftuches spreche für gerichtlich überprüfbare
Einzelfallentscheidungen im Konfliktfall und gegen ein pauschales
Kopftuch-Verbot für die Lehrerinnen, betonte der
Menschenrechtsexperte. Die Erwartung, dass eine Lehrperson die
religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im Unterricht
unmittelbar "verkörpern" und sich deshalb jedes sichtbaren religiösen
Bekenntnisses enthalten müsse, sei in jedem Fall überzogen, so
Bielefeldt.
Die "Unteilbarkeit der Menschenrechte" verlange, die Abwägung
zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerin und anderen
menschenrechtlichen Ansprüche wie zum Beispiel der Gleichberechtigung
von Männern und Frauen mit grosser Sorgfalt vorzunehmen und vor allem
auf einen tatsächlich vorhandenen oder unmittelbar drohenden
Normenkonflikt zu beschränken.
Bielefeldt wies darauf hin, dass die Religionsfreiheit der
kopftuchtragenden Lehrerin in Konflikt mit der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern, mit der Religionsfreiheit der betroffenen
Schülerinnen und Schüler, mit dem elterlichen Erziehungsrecht und mit
dem Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates
geraten könne. Daher sei es ebenfalls denkbar, dass das Recht der
Lehrerin auf das Tragen des Kopftuches in bestimmten Fällen zugunsten
anderer Rechte zurücktreten müsse.
Policy Paper:
Heiner Bielefeldt: Zur aktuellen Kopftuchdebatte in Deutschland.
Anmerkungen aus der Perspektive der Menschenrechte. Berlin, Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2004, 11 S.  pdf:
www.institut-fuer-menschenrechte.de

Kontakt:

Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Deutsches Institut für Menschenrechte
Tel. +49/30/259 359 - 14
Mobile +49/160/966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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