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INTERCELL AG: Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG

Wien (euro adhoc) -

Stock Option Programm
  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Unternehmen
Der Vorstand ist laut 4.11 der Satzung gem § 159
Abs 3 AktG ermächtigt, bis 13.06.2013 mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu einem Nennbetrag 
von EUR 2.560.000,00 einmal oder in mehreren Tranchen für die 
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte 
und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr 
verbundenen Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes 
Kapital 2008).
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat der Vorstand beschlossen, von 
dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der 
Gesellschaft um EUR 930.00 bedingt durch die Ausgabe von bis zu 
930.000 Stück neuer auf Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) 
mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,- zu erhöhen. Die 
Erhöhung des Grundkapitals wird nur soweit durchgeführt, als die 
Optionsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Der 
Beschluss des Vorstands bedarf eines genehmigenden Beschlusses durch 
den Aufsichtsrat. Mindestens 14 Tage vor Zustandekommen des 
Aufsichtsratsbeschlusses ist gem § 82 Abs 9 - 10 BörseG ein Bericht 
gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 AktG zu veröffentlichen. Dieser Bericht
wird hiermit erstattet:
Grundsätze und Leistungsanreize, die den Aktienoptionen zu Grunde 
liegen
Mit der Optionseinräumung soll die Motivation der 
Optionsberechtigten, zur Wertsteigerung der Gesellschaft beizutragen,
erhöht werden.
Eingeräumte und einzuräumende Optionen
Bislang wurde folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt (exklusive
verfallener und ausgeübter Optionen):
Optionsberechtigte                       Anzahl der Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
Michel Gréco(Vorsitzender)                             31.250
Ernst Afting                                           31.250
James R. Sulat                                         32.500
David Ebsworth                                         30.000
Hans Wigzell                                           27.500
Mustapha Bakali                                        30.000
Vorstandsmitglieder
Gerd Zettlmeissl (Vorsitzender)                      303.250
Alexander von Gabain                                 283.500
Werner Lanthaler                                     293.250
Thomas Lingelbach                                    170.000
Leitende Angestellte                                 532.050
Übrige Arbeitnehmer                                  166.545
Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften               565.700
Summe                                              2.496.795
Es sollen nunmehr weitere 930.000 Optionen, hievon 91.000 an Arbeitnehmer,
265.000 an leitende Angestellte, 234.000 an Angestellte von Tochterunternehmen
sowie 100.000 an das Vorstandsmitglied Gerd Zettlmeissl, 80.000 an das
Vorstandsmitglied Alexander von Gabain 70.000 an das Vorstandsmitglied Werner
Lanthaler und 90.000 an das Vorstandsmitglied Thomas Lingelbach eingeräumt
werden, wobei die Optionen zum Teil durch das oben genannte neue bedingte
Kapital und zum Teil durch eigene Aktien bedient werden sollen, daher wird der
Bericht auch gem § 95 Abs 6 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstattet. Das
Ausmaß der den einzelnen Mitarbeitern anzubietenden Aktienoptionen wurde mittels
Vorstandsbeschluss unter Berücksichtigung der im ESOP 2008 näher festgelegten
Kriterien bestimmt. Die Zuteilung der Optionen an die Vorstandsmitglieder
obliegt dem Aufsichtsrat.
Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge
(i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren 
Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen 
Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption 
gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu 
erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die 
Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die Gesellschaft 
bezahlen müssen, beträgt EUR 22,70 (Schlusskurs der Intercell-Aktie 
vor dieser Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs am Tag vor dem 
Aufsichtsratsbeschluss, höher sein, so ist dieser der Ausübungspreis.
(ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer 
Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der 
Schlusskurs der Intercell-Aktie am Tag vor Beginn eines 
Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis 
liegt.
(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des 
Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden 
Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 
% im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden. Für Optionen, die 
als besonderer Anreiz - insbesondere im Rahmen der Einstellung von 
Führungskräften - eingeräumt werden, kann die erstmalige Ausübbarkeit
abweichend festgelegt werden. Im Falle eines Kontrollwechsels durch 
Übernahme von mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile an der 
Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen mit Wirksamkeit der 
Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung jeweils nur während 
eines Ausübungsfensters erfolgen.
(iv) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier 
Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein 
jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder 
ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in 
denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein 
weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige 
Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt. Die Festlegung 
eines weiteren Ausübungsfensters dient der höheren Flexibilität 
aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl und der 
Internationalisierung der Gesellschaft, führt jedoch nicht zu einer 
vorzeitigen Ausübbarkeit von Optionen.
(v) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vi) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene 
Aktien besteht nicht.
(vii) Der ESOP 2008 liegt im Geschäftsraum der Gesellschaft zur 
Einsicht jedes Aktionärs auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des ESOP 2008 erteilt.
Wien, am 4. Dezember 2008
INTERCELL AG
Vorstand
Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:

Intercell AG
Lucia Malfent
Head of Communications
Tel. +43 1 20620-303
lmalfent@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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