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scienceindustries und Interpharma: Kein Abkommen mit Indien ohne Regelung des Imports patentgeschützter Waren

Zürich (ots)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verhandelt zurzeit im Rahmen der EFTA über ein Handelsabkommen mit Indien. Ein Abkommen, das den Import von patentgeschützten Waren nicht als Ausübung des Patentes anerkennt, würde es Indien ermöglichen, die lokale Produktion in Indien zu erzwingen. Ein solches Abkommen widerspricht den Grundsätzen des Freihandels und würde von der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Schweiz abgelehnt.

scienceindustries, der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech, und Interpharma, der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen in der Schweiz, sind besorgt, dass die Schweizer Handelsdiplomatie über ein Handelsabkommen mit Indien verhandelt, das keinerlei Bestimmungen zum Schutz des Geistigen Eigentums enthalten könnte. Als Standort innovationsintensiver Industrien mit einem hohen Exportanteil muss sich die Schweiz grundsätzlich und weltweit für einen starken Schutz des Geistigen Eigentums einsetzen. Dem Schutz des Geistigen Eigentums kommt eine gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu, die weit über die chemisch-pharmazeutische Industrie hinausreicht. Es ist deshalb zentral, dass ein Abkommen mit Indien - analog zum jüngst abgeschlossenen Freihandelsabkommen mit China - neben dem Zollabbau auch Bestimmungen über einen verbesserten Schutz des Geistigen Eigentums beinhaltet. Eine hohe Qualität des Abkommens ist wichtiger als ein rascher Abschluss.

Indien ist bezüglich des Schutzes des Geistigen Eigentums kein verlässlicher Partner. Obwohl Indien das TRIPS-Abkommen (WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum) unterzeichnet hat, verstösst Indien zugunsten der eigenen Industrie gegen geltende TRIPS-Verpflichtungen (z.B. Patentausübung, ungerechtfertigte Zwangslizenzen, fehlender Schutz von Registrierungsdaten). «Besonders stossend ist die Weigerung Indiens, den Import eines patentgeschützten Produktes als Ausübung des Patentes anzuerkennen» betont Thomas Cueni, Generalsekretär von Interpharma. Damit verlangt Indien von den ausländischen Patentinhabern, dass sie in Indien lokal produzieren. Dies kommt einer protektionistischen Marktabschottung gleich, die im Widerspruch zum Geist eines Freihandelsabkommens und den internationalen TRIPS-Verpflichtungen steht.

Wenn die Schweiz jetzt ein Handelsabkommen mit ungenügenden Bestimmungen zum Schutz des Geistigen Eigentums akzeptiert, würde das als Bestätigung der indischen Position verstanden. «Damit würde nicht nur ein gefährlicher Präzedenzfall für weitere Verhandlungen über Abkommen mit anderen Staaten geschaffen, sondern die Schweiz würde wichtige Handelspartner wie die USA oder die EU verärgern, welche gegenüber Indien auf die Einhaltung von TRIPS pochen» sagt Beat Moser, Direktor von scienceindustries.

Ein Handelsabkommen ohne angemessenen Schutz des geistigen Eigentums wäre ein verheerendes Signal für den Forschungsstandort Schweiz und gefährdet künftige Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Schweiz. Die Nachteile des fehlenden Schutzes des Geistigen Eigentums würden die Vorteile der Zollsenkungen stark überwiegen.

Kontakt:

Thomas Cueni
Generalsekretär Interpharma
Tel. 079 322 58 17

Dr. Beat Moser
Direktor scienceindustries
Tel. 044 368 17 44

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