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Sanitas Krankenversicherung

Sanitas mit neuer Rechtsstruktur

Zürich (ots)

Die Sanitas Krankenversicherung gründet auf den
1. Januar 2004 zwei Aktiengesellschaften. Diese führen das
Versicherungsgeschäft gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG
respektive gemäss Versicherungsvertragsgesetz VVG. Beide
Aktiengesellschaften bleiben im Besitz der Stiftung Sanitas
Krankenversicherung, die damit zur Holding wird.
Im Dezember 2003 haben die zuständigen eidgenössischen
Departemente (EDI und EFD) den neuen Aktiengesellschaften auf den 
1. Januar 2004 die notwendigen Betriebsbewilligungen erteilt. Diese
werden damit Trägerinnen für die Krankenversicherung nach dem
Krankenversicherungsgesetz KVG respektive für das
Zusatzversicherungsgeschäft nach Versicherungsvertragsgesetz VVG. Mit
dieser Trennung trägt die Sanitas der Unterstellung unter zwei
verschiedene Gesetze und Aufsichtsbehörden Rechnung. Beide
Aktiengesellschaften bleiben zu 100 Prozent im Besitz der Stiftung
Sanitas Krankenversicherung, welche damit die Funktion einer Holding
übernimmt.
Die neue Rechtstruktur verursacht keine höheren Verwaltungskosten.
Das Management der neuen Gesellschaften ist personell identisch mit
der bisherigen Geschäftsführung.
Die neue Struktur hat keinen Einfluss auf die Versicherungsdeckung
der Kunden; alle Versicherten haben weiterhin die gewohnten
Ansprechpartner. Die Sanitas hat ihre Kunden bereits im Oktober 2003
über die geplante Änderung der Rechtsstruktur informiert.

Kontakt:

Sanitas Krankenversicherung
Dr. Isabelle Vautravers
Mediensprecherin
Tel. +41/1/298'62'96
Fax +41/1/298'63'96
Mobile +41/79/641'25'78
E-Mail: isabelle.vautravers@zh.sanitas.com