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Der KV Schweiz zur Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) des Bodenpersonals der SWISS: Kündigung ist unnötig und unverständlich

Zürich (ots)

Für den KV Schweiz, der das Bodenpersonal der SWISS
vertritt, ist die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags für das
Bodenpersonal seitens der SWISS eine Ohrfeige. Das in den letzten
Jahren bereits arg geprüfte Bodenpersonal wird ein weiteres Mal
unnötig verunsichert. Eine schwache Personalkategorie soll der erste
Schritt zu Kosteneinsparungen beitragen, obwohl in ihrem Bereich nur
wenig Spielraum besteht.
Die Kündigung seitens der SWISS ist für den KV Schweiz unnötig und
unverständlich. Nur weil die Geltungsdauer des GAV beim Bodenpersonal
zuerst abläuft, soll dieses nun als erstes bluten müssen, bevor der
Sparbeitrag der anderen Personalkategorien feststeht. Auf eine
kurzfristige Verlängerung des GAV und Abstimmung der verschiedenen
Laufzeiten aller GAV wollte die SWISS nicht eintreten.
Das Bodenpersonal hat bereits im Sommer des vergangenen Jahres
einen Sparbeitrag geleistet mit einer Arbeitszeiterhöhung und
Verzicht auf Lohnnebenleistungen, ohne dass die anderen
Personalkategorien vergleichbare Opfer bringen mussten. Der Spielraum
für Leistungsreduktionen ist ohnehin klein, da der geltende GAV des
Bodenpersonals, der in der schwierigen Aufbauphase der SWISS im
Frühjahr 2002 ausgehandelt wurde, nur in wenigen Punkten das
gesetzliche Minimum übersteigt. Es kann auch nicht im Sinne der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein, die den Aufbau der SWISS
ermöglichten, dass eine Gesellschaft mit einer erheblichen
Beteiligung der öffentlichen Hand Anstellungsbedingungen nahe am
Existenzminimum hat. Schliesslich riskiert die SWISS bei einer
weiteren Verschlechterung der Arbeitsplatzattraktivität den Abgang
weiterer Leistungsträgerinnen und -träger, die für den Erfolg des
Unternehmens entscheidend sind.

Kontakt:

Benedikt Gschwin
Leiter Luftverkehr KV Schweiz
Tel. +41/(0)1/810'13'26
Mobile +41/(0)79/659'16'79

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