KV Schweiz: Restrukturierungen der Winterthur-Versicherung - Sozialplan der CS mit KV muss auch für Sanitas gelten
Zürich (ots)
Der KV Schweiz ist besorgt über den angekündigten Abbau von 230 Stellen aufgrund der Umstrukturierung der zur Credit-Suisse-Gruppe gehörenden Winterthur-Versicherung. Die Neuausrichtung darf nicht zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen führen. Entlassungen sind zu vermeiden - in unumgänglichen Fällen sind Abgangsentschädigungen grosszügig anzuwenden. Der Sozialplan der CS mit dem KV Schweiz hat auch für die Sanitas zu gelten.
Die Winterthur-Versicherunng konzentriert Innendienst und Administration, streicht den Regionalstandort Kriens/LU und 130 Stellen. Die Winterthur-Versicherung hat dem Kaufmännischen Verband Schweiz zugesagt, dass der am 1.3.2003 ausgehandelte Sozialplan der CS-Group auch in diesem Fall angewendet wird. Dieser Sozialplan umfasst interne Stellenangebote, Beihilfen für Umzüge, flexible Pensionierungen ab 55 Jahren, individuelle Beratungen sowie Abgangsentschädigungen. Der KV verlangt, dass bei allfälligen Entlassungen die Auszahlung von Abgangsentschädigungen grosszügig gehandhabt wird. Dies umso mehr, als sich die CS-Gruppe in einer finanziell sehr komfortablen Situation befindet.
Ein Abbau von zusätzlichen 100 Stellen ist durch die Übernahme der Wincare durch die Sanitas Krankenversicherung geplant. Der KV fordert, dass auch hier der Sozialplan CS/KV angewandt wird. Es darf nicht sein, dass Wincare-Angestellte schlechter gestellt sind als solche der Winterthur. Die übernommenen Wincare-Mitarbeiter/innen sollten durch die Übernahme keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen erfahren.
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