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AGSTG darf Covance-Video zeigen!

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Urnäsch AR (ots)

Hinweis: Ein Bild kann im pdf-Format unter www.newsaktuell.ch/d 
         kostenlos heruntergeladen werden.
Im Fall um die superprovisorische Massnahme des
Bezirksgerichts Münchwilen TG, welche der AGSTG die Aufführung und
Verbreitung von Video- und Fotomaterial aus der Recherche beim
Auftragsforschungsinstitut COVANCE verbot, wurde heute das Urteil
gesprochen: "Die einstweilige, superprovisorische Verfügung des
Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Münchwilen vom 7. April 2004 wird
per sofort aufgehoben".
Weiter verfügt das Bezirksgericht Münchwilen: "... wird das Gesuch
um Vorsorgliche Massnahmen gegen die Gesuchsgegner 1 und 2 [VgT und
AGSTG] abgewiesen."
Der Präsident der AGSTG, Thorsten Tönjes, erklärt zum heutigen
Gerichtsentscheid: "Die AGSTG war immer überzeugt, im Recht zu sein
und dieses auch zu bekommen. Das skandalöse Verhalten des
milliardenschweren Covance-Konzerns war ein sagenhaftes Eigentor für
einen ganzen Industriezweig, der sich am Leid der Tiere eine goldene
Nase verdient. Die Zensur-Massnahmen haben zu Recht eine Welle der
Entrüstung ausgelöst. Jeder interessierte Bürger wird ab sofort auf
der Internetseite www.agstg.ch oder in der AGSTG-Geschäftsstelle die
Möglichkeit haben, sich über die grausamen Tierversuche bei Covance
ausgiebig zu informieren."
Tönjes weiter: "Die AGSTG wird jetzt mit ihrer neuen Kampagne
"Macht Licht im Dunkeln der Vivisektion - Covance schliessen" die
Auftraggeber dieser barbarischen Tierversuche bei Covance outen -
allen voran Hoffmann-La-Roche, Novartis und Ciba. Covance wird sich
warm anziehen müssen. Ziel der Kampagne ist, die Schweizer
Auftraggeber von ihrer Zusammenarbeit mit Covance abzubringen."
Abschliessend erklärt Tönjes: "Die AGSTG hat den aktuellen
Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, wenn auch
betont werden muss, dass Covance leider kein Einzelfall ist. Die
AGSTG prangert die Methode Tierversuch als eine veraltete und
unwissenschaftliche Forschungsmethode an, für die es in einer Zeit
enormer technischer Möglichkeiten keinerlei Daseinsberechtigung geben
darf. Für die blutverschmierten Scharlatane in den Versuchslabors,
wie wir sie im Fall Covance filmisch dokumentieren konnten, wird die
letzte Stunde bald geschlagen haben."

Kontakt:

AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Brisiweg 34
8400 Winterthur
Tel. : +41/81/630'25'22
E-Mail : office@agstg.ch
Internet: http://www.agstg.ch

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  • 22.04.2004 – 11:43

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