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ASIP-Vorstand sagt Ja zur beschlossenen BVG-Reform (BVG 21) des Parlamentes

Zürich (ots)

Der ASIP-Vorstand sagt unter Abwägung der Vor- und Nachteile sowie nach einer Befragung seiner Mitglieder Ja zur BVG-Reform. Er begrüsst den zustimmenden Entscheid des Parlamentes. Der ASIP beurteilte eine BVG-Reform stets als notwendig und dringend. In diesem Sinn brachte er sich auch im Gesetzgebungsprozess ein. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium wird den ökonomischen und demografischen Herausforderungen Rechnung getragen. Die Stellschrauben im BVG werden neu so justiert, dass sie eher der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Nach dem Ja des Parlamentes gilt es nun, den Versicherten und der Bevölkerung mittels einer primär im digitalen Bereich geführten Image- und Faktencheck-Kampagne die Vorlage und deren Inhalt sachlich und verständlich zu erklären. In diesem Sinn wird sich der ASIP engagieren.

Zweifellos gewinnt die BVG-Vorlage keinen Schönheitspreis. Das zeigt sich auch bei den Ergebnissen der Umfrage unter den Mitgliedern. Grossmehrheitlich werden die Massnahmen für den Sparprozess begrüsst. Kritischer werden die beschlossenen Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration beurteilt. Praktisch ausgeglichen sind die zustimmenden und ablehnenden Voten bezüglich Gesamtbeurteilung der Vorlage. Die Kommentare der Mitglieder zeigen auch, dass es um mehr geht als nur eine technische Beurteilung der Vorlage.

Der ASIP setzt sich für eine starke 2. Säule ein und wehrt sich dagegen, dass die Diskussionen um die Vorlage dazu benutzt werden, die 2. Säule mit fadenscheinigen Argumenten und kruden Falschinformationen schlecht zu reden. Der ASIP lässt sich nicht einfach auf eine rein technische Rolle zurückbinden. Unbestritten sind die Massnahmen für die Übergangsgeneration nicht im Sinne des ASIP ausgefallen. Der ASIP hat jedoch seine Hauptziele erreicht: Es liegt eine BVG-Reform vor, mit der eine Lösung für die notwendigen Ausgleichsmassnahmen innerhalb der 2. Säule gefunden werden konnte. Bei der Finanzierung liegt eine teilzentrale Lösung vor. Pensionskassen, die ausreichend Reserven für die Reform gebildet haben, werden diese ihrem Verwendungszweck zuführen. Positiv zu werten ist, dass die Vorlage das Leistungsniveau im BVG-Obligatorium insgesamt sicherstellt und vor allem die immer wieder geforderte Absicherung von Teilzeitbeschäftigten verbessert. Im Sinne einer vorsorgepolitischen Gesamtsicht kann der ASIP-Vorstand daher diese Vorlage unterstützen. Scheitert diese BVG-Reform, wird eine grosse Chance verpasst, die obligatorische berufliche Vorsorge zu reformieren und den neuen Gegebenheiten unserer Gesellschaft anzupassen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der ASIP zum Ziel, die Verständlichkeit der beruflichen Vorsorge zu verbessern und gleichzeitig Falschinformationen entgegenzuwirken. Wichtig für den ASIP ist eine ausgewogene und fachlich fundierte Meinungsbildung der Stimmbevölkerung. Der ASIP hat diesbezüglich unter https://bvgreform-faktencheck.asip.ch/ auch bereits einen Faktencheck aufgeschaltet. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung steht für den ASIP die langfristige Stabilität der beruflichen Vorsorge im Zentrum. Dafür wird er sich weiterhin einsetzen.

Pressekontakt:

Martin Roth, Präsident ASIP, 061 686 19 07; martin.roth@manor.ch
Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, 043 243 74 15; info@asip.ch

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