Schweizerisches Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit: Nein zum Abbau des Jugendschutzes!
Zürich (ots)
Den Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt soll nun noch der gesetzliche Schutz entzogen werden: Die Absicht des Bundesrates zur Herabsetzung des Jugendschutzalters ist verantwortungslos und skandalös! Die vorgesehene Herabsetzung des Schutzalters geht eindeutig zu Lasten der beruflichen Bildung. Damit nimmt der Bundesrat indirekt sogar eine weitere Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit in Kauf! Eine Verschlechterung des Jugendschutzes steht klar im Widerspruch zu den bundesrätlichen Absichtsäusserungen bei der Berufsbildung und der Jugendarbeitslosigkeit!
Eine Herabsetzung des Schutzalters und somit ein Abbau des Schutzes jugendlicher Arbeitnehmer kommt für das Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit nicht in Frage.
Im höchsten Masse zynisch ist die Argumentation des Bundesrates. Zum Beispiel das Argument, dass damit "die Möglichkeit für Studenten, nachts und sonntags wie Erwachsene beschäftigt zu werden" geschaffen werde! Als ginge es beim Jugendschutz um die Studenten und nicht in erster Linie um die Lehrlinge, die auf den besonderen Schutz im Arbeitsgesetz angewiesen sind! Und diese beginnen durchschnittlich ihre Ausbildung erst mit fast 18 Jahren - also dann, wenn der Jugendschutz aufhört!
Die Herabsetzung des Jugendschutzalters birgt grosse Gesundheitsrisiken. Gesundheitsstudien bestätigen immer wieder, dass Jugendliche grösseren Risiken, wie z. B. Berufsunfällen, Sucht, Desintegration etc. ausgesetzt sind. Diese Erkenntnisse zeigen, dass ein uneingeschränkter Arbeitseinsatz von jugendlichen Arbeitnehmern diametral zu den tatsächlichen Bedürfnissen steht. Die Forderung nach einer Verschlechterung des Jugendschutzes steht im absoluten Widerspruch zu den bestehenden Problemen bei der Integration der Jugendlichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat aufgrund einseitiger Vernehmlassungsantworten einen Kurswechsel vornimmt und die Bedenken aller Fachleute in den Wind schlägt.
Die Gleichsetzung mit dem Mündigkeitsalter ist kein Argument für die Verschlechterung des Jugendschutzes! Volljährigkeit entspricht vor dem Gesetz der Handlungsfähigkeit. Beim Jugendschutz geht es aber um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit und den Ausbildungsbedarf der Jugendlichen!
Kinder und Jugendliche haben einen besonderen Schutzbedarf und die entsprechenden Schutzbestimmungen sind absolut notwendig. Eine Beschränkung des Geltungsbereiches ist die grösstmögliche Verschlechterung des Jugendschutzes und absolut inakzeptabel!
Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes fordert das SKJA die rasche Einführung der Jugendschutz-Verordnung zum Arbeitsgesetz mit dem bisherigen Schutzalter, sowie eine Verbesserung des entsprechenden Vollzuges.
Kontakt:
Schweizerisches Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit (SKJA)
Mario Antonelli
Co-Präsident SKJA
Mobile: +41/79/690'99'69