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Bundesrat verabschiedet neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung
Eine Lösung mit Chancen und Stolpersteinen

Zürich (ots)

Nach langen Diskussionen und Anpassungen hat man bezüglich der Arbeitszeiterfassung den Kompromiss des Kompromisses geboren. Das Ergebnis ist so gut wie schlecht. Die neue Regelung bietet Chancen, aber auch Stolpersteine.

Schätzungsweise arbeitet heute jede sechste Person nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das ist mit dem Gesetz nur bedingt vereinbar, welches zwingend eine Erfassung der Arbeitszeit vorschreibt. In bestimmten Branchen (so zum Beispiel im Dienstleistungssektor) drohte ein Auseinanderdriften von Gesetz und Realität. Dies manifestierte sich in einem Kontrollnotstand. Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung wurde von den Arbeitsinspektoraten zum Beispiel bei den Metzgereien, aber fast nie bei den Banken durchgesetzt.

Mit der neuen Regelung wurde ein Vehikel geschaffen, welches es erlaubt, die Arbeitszeit in gewissen Fällen erleichtert zu erfassen. Nun gibt es keine Ausrede mehr, den Vollzug der Arbeitszeiterfassung überall konsequent zu kontrollieren.

Viele Angestellte können mit der neuen Regelung besser geschützt werden. "Die konsequente Arbeitszeiterfassung wäre die richtige Haltung. Aber angesichts der Tatsache, dass Arbeit und Freizeit zunehmend verschmelzen, ist die Revision bemerkenswert und zweifelsohne ein wichtiges Signal", sagt Christof Burkard, Stellvertretender Geschäftsführer der Angestellten Schweiz.

Im Weiteren erhält der Gesundheitsschutz in den Betrieben einen höheren Stellenwert. Die Unternehmen müssen in diesem Bereich Ansprechpartner berufen. Die Angestellten sind aufgefordert, diese bei Bedarf zu kontaktieren. Nur wenn dies spielt, kann dem Stress am Arbeitsplatz wirksam vorgebeugt werden und Gesundheitskosten können eingespart werden.

Positiv zu werten ist auch die Tatsache, dass sowohl die betriebsinterne Mitwirkung (in der Regel über die Arbeitnehmervertretungen) sowie die externen Sozialpartner eine wichtige Rolle spielen und somit gestärkt werden. Im Idealfall führt dies zu einer neuen Kultur von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Eine Entwicklung also, die mehr Angestellten längerfristig bessere Arbeitsbedingungen bringt.

Zum Stolperstein könnte werden, dass die Verordnung in den Betrieben einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auslöst. Die Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar umgesetzt werden. Wie viele Betriebe des von zahlreichen anderen Sorgen geplagten Werkplatzes Schweiz dies tun werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt in den Sternen.

Die Angestellten Schweiz sind seit bald 100 Jahren die Stimme der Angestellten aus dem Mittelstand und vertreten deren Interessen in der Politik wie in Unternehmen. Der Verband setzt sich sozialpartnerschaftlich, konstruktiv und zuverlässig für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und sichere Arbeitsplätze ein - zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft. Ihren Mitgliedern bieten die Angestellten Schweiz zudem ein umfassendes, auf persönliche Bedürfnisse angepasstes Angebot an Weiterbildungen, Beratungen, Dienstleistungen und Informationen - für das persönliche Weiterkommen jedes Einzelnen. Weitere Informationen unter www.angestellte.ch

Kontakt:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11
21,
076 443 40 40

Virginie Jaquet, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11
43

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