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Gegendarstellung: Irreführende, geschäftsschädigende Pressemeldung einer Behörde - wie weit dürfen Beamte gehen?

Gegendarstellung: Irreführende, geschäftsschädigende Pressemeldung einer Behörde - wie weit dürfen Beamte gehen?
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Stetten (ots)

Unter dem Titel "Kompostierbares Wegwerfgeschirr
ist ökologisch bedenklich und fördert das "Littering"" verbreitete
das Baudepartement Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie (AUE),
eine irreführende Medienmitteilung. Diese stützt sich auf eine vom
AUE in Auftrag gegebene "Studie", die sowohl gravierende inhaltliche
als auch methodische Mängel aufweist. Durch diese ruf- und
geschäftsschädigende Medienmitteilung erwächst der betroffenen Firma
Pacovis aus Stetten AG Schaden in grösserem Ausmasse, und es stellt
sich die Frage nach der Legitimation einer solchen
"Informationspolitik".
Der am 4. Oktober 2004 veröffentlichten Meldung liegt eine
missbräuchlich verwendete, klar tendenziöse, von der AUE in Auftrag
gegebene "Studie" zu Grunde. Darin wurden nicht zutreffende Angaben
aus zwei anderen "Studien" verarbeitet, mit dem Ziel, Produkte bzw.
Produktkonzepte, in diesem Falle kompostierbares Einweggeschirr aus
natürlichen Werkstoffen, nachteilig zu positionieren.
Stellungnahme der ETH widerlegt AUE-"Studie"
Nebst inhaltlichen, weist die Studie gravierende methodische
Mängel auf, die unhaltbar sind. Entkräftet wurden nun die in der
"Studie" gemachten Behauptungen durch die Stellungnahme des
unabhängigen Instituts ETH Zürich. Die durch die Veröffentlichung
dieser Medienmitteilung geschädigte Firma, die Pacovis AG, Stetten
AG, legt grössten Wert auf eine Richtigstellung. Sie beruft sich auf
die von der ETH gewonnenen Erkenntnisse. Die wichtigsten Fakten
daraus sind:
  • Die Medienmitteilung enthält Aussagen, die durch die referierten Studien nicht belegt werden können. In der Mitteilung kommt es somit zu einer problematischen Vermischung von subjektiven Aussagen zu Littering und zu Ökobilanzergebnissen.
  • In der Studie werden nicht Geschirr, sondern nur Becher untersucht. Für andere Geschirrgegenstände (später werden in der Mitteilung Teller erwähnt), können hieraus keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Es handelt sich somit um eine unzulässige bzw. näher zu begründende Verallgemeinerung.
  • Die Aussage "Dies zeigt die neueste Ökobilanz, welche den ganzen Lebensweg dieser Produkte wissenschaftlich analysiert" ist aus mehrfacher Hinsicht problematisch. Die zitierte Studie erhebt selber weder einen "wissenschaftlichen" Anspruch, noch den Anspruch, eine vollständige Ökobilanz zu liefern, welche den Anforderungen der ISO 14040ff genügt.
  • Ein entscheidender Punkt für den Gesamtvergleich Mehrweg-Einweg ist die Umlaufzahl der Mehrwegbecher, in der "Studie" angenommen mit 50 bis 150 Umläufen. Dies entspricht einer Rücklaufrate von mindestens 98%. Der behauptete Vorteil des Mehrwegsystems hängt entscheidend von dieser Zahl ab. Sinkt die Umlaufzahl unter 25 (Rücklauf 96%), bewegen sich kompostierbare Einwegbecher und Mehrwegsysteme bereits in der gleichen Grössenordnung bei den hier bilanzierten Umweltbelastungen. Bei noch kleineren Zahlen (die Erfahrungswerte liegen zwischen 60% bis 90%, was max. 10 Umläufen entspricht) führt die Ökobilanz zu deutlich besseren Werten für den kompostierbaren Becher.
  • Eine abschliessende Beurteilung der Vor- und Nachteile von Mehr- und Einweggeschirr ist auf Grundlage dieser Untersuchung nicht möglich. Für eine vergleichende Untersuchung und für fundierte Aussagen müssten verschiedene Aspekte detaillierter betrachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich in einer fundierten Studie vollkommen andere Ergebnisse und Interpretationen ergeben können.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, wie unter Bezug auf die zitierte Studie eine derart weitreichende Aussage zum Gegenstand einer Medienmitteilung werden kann. Da es sich beim Auftraggeber um eine öffentliche Institution handelt, wäre sehr viel mehr Differenzierung und Zurückhaltung für eine solche Medienmitteilung angebracht gewesen.
Medienmitteilung AUE (Original-Medienmitteilung):
   http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/bd/2004/10/bd-20041004-001.html

Kontakt:

Indrani Sinha-Ray
Gibbs & Soell GmbH
Beethovenstr. 7
8002 Zürich
Tel: +41/1/241'28'68
E-Mail: puretune@hispeed.ch
Internet: www.gibbs-soell.com

Weitere Infos durch:
Urs Oswald
CEO
Pacovis AG
Grabenmattenstr.19
5608 Stetten
Tel: +41/56/485'93'93
Fax: +41/56/485'93'00
E-Mail: urs.oswald@pacovis.ch
Internet: www.pacovis.ch