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Magna International Inc and Tesma International Inc

Magna und Tesma geben Vertrag zur Privatisierung von Tesma bekannt

Aurora, Ontario (ots/PRNewswire)

Magna International Inc. (TSX:
MG.SV.A, MG.MV.B, NYSE: MGA) ("Magna") und Tesma International Inc.
(TSX: TSM.SV.A; NASDAQ: TSMA) ("Tesma") gaben heute gemeinsam
bekannt, dass die beiden Unternehmen einen endgültigen Vertrag
abgeschlossen haben, gemäss welchem Magna alle ausgegebenen
Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht von Tesma, die nicht
im Besitz von Magna sind, erwerben wird. Die Transaktion wird in Form
eines vom Gericht genehmigten Vergleichsplanes nach dem Gesetz von
Ontario ausgeführt. Dieser Vorschlag von Magna, Tesma zu
privatisieren, war zuvor am 25. Oktober 2004 angekündigt worden.
Gemäss den Bedingungen des Vergleichsvertrages werden Aktionäre
von Tesma 0,44 einer Kategorie-A Aktie mit nachrangigem Stimmrecht
von Magna für jede Kategorie-A Aktie mit nachrangigem Stimmrecht von
Tesma erhalten oder, nach Wahl jedes Aktionärs von Tesma, Barmittel
auf Basis des volumensgewichteten, durchschnittlichen Handelspreises
von Magnas Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht an der
Toronto Stock Exchange basierend auf den fünf Handelstagen endend mit
dem letzten Handelstag, der dem tatsächlichen Datum des
Vergleichsplanes unmittelbar vorangeht. Die gesamten Barmittel
zahlbar an alle diese Wahl treffenden Tesma-Aktionäre werden mit CDN$
350 Mio. begrenzt. Entscheiden sich Tesma-Aktionäre für Barmittel,
die über die Gesamtsumme von CDN$ 350 Mio. hinausgehen, so werden die
gesamten Barmittel unter jenen Aktionären aufgeteilt, die sich für
Barmittel entschieden haben und der Restbetrag ihres Anspruches wird
in Magna Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht abgegolten.
Der Vorstand von Tesma genehmigte den Vergleichsvertrag nach dem
Bericht und der positiven Empfehlung seines Sonderausschusses
unabhängiger Direktoren, der zur Prüfung und Beurteilung des
Vergleichs gebildet worden war. Auf diese Weise entschied der
Vorstand von Tesma, dass der Vergleich im besten Interesse von Tesma
und seiner Aktionäre ist und stimmte zu, den Inhabern von Tesma
Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht den Vergleich zur
Genehmigung vorzulegen, wie dies vom einschlägigen Gesetz gefordert
wird. UBS Securities Canada Inc. ("UBS"), das unabhängige Bewertungs-
und Finanzberatungsunternehmen des Sonderausschusses folgerte, dass
das Abgeltungsangebot an die Inhaber von Tesma Kategorie-A Aktien mit
nachrangigem Stimmrecht per Marktschluss am 22. Dezember 2004
entsprechend dem Vergleich, gegenüber den Minoritätsinhabern von
Tesma Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht vom finanziellen
Standpunkt aus fair ist. Ein Exemplar des UBS Bewertungs- und
Fairnessgutachtens, die vom Sonderausschuss und dem Vorstand von
Tesma erwogenen Faktoren und andere, relevante
Hintergrundinformationen werden im
Managementinformationsrundschreiben bzw. der Aktionärsinformation
enthalten sein, die an die Inhaber von Tesma Kategorie-A Aktien mit
nachrangigem Stimmrecht in Zusammenhang mit der zur Bewertung des
Vergleiches einzuberufenden Sonderversammlung ausgesandt.
Tesma hat den Bezugsrechtsstichtag mit 1. Januar 2005 für jene
Aktionäre festgesetzt, die berechtigt sind, Informationen über die
Sonderversammlung zu erhalten. Vorbehaltlich der gerichtlichen
Genehmigung hat Tesma geplant, die Sonderversammlung am 1. Februar
2005 in Toronto abzuhalten und erwartet, dass der Vergleich, sofern
er genehmigt wird, am 6. Februar 2005 in Kraft treten wird. Der
Vergleich erfordert die Genehmigung durch zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen der Inhaber von Tesma Kategorie-A Aktien mit
nachrangigem Stimmrecht und Tesma Kategorie-B Aktien, wobei jede
Kategorie separat abstimmt. Der Vergleich erfordert auch die
Genehmigung durch eine einfache Stimmenmehrheit der Minoritätsinhaber
von Tesma Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht. Magna und
alle Parteien, die mit Magna in Verbindung stehen, inklusive seiner
Direktoren und Führungskräfte, dürfen das Stimmrecht ihrer Tesma
Kategorie-A Aktien mit nachrangigem Stimmrecht zum Zwecke dieses
"Mehrheit der Minderheit" Genehmigungserfordernisses nicht ausüben.
Der Vorstand von Tesma kündigte heute die Zahlung einer Dividende
von CDN$ 0,24 pro Tesma Kategorie-A Aktie mit nachrangigem Stimmrecht
und Tesma Kategorie- B Aktie, fällig am oder nach dem 15. Februar
2005 an per 3. Februar 2005 registrierte Aktionäre an.
Tesma, ein globaler Anbieter von hochtechnisierten Motoren-,
Getriebe- und Treibstoffsystemkomponenten, sowie Baugruppen und
Systemen für die Autoindustrie, beschäftigt über 5.700 qualifizierte
und motivierte Mitarbeiter an 28 Produktionsstandorten in Nord- und
Südamerika, Europa und Asien, sowie in fünf spezialisierten
Werkzeug-, Design- und F & E Zentren, die seine drei Hauptgruppen für
Produkttechnologie unterstützen: Tesma Engine Technologies, Tesma
Transmission Technologies und Tesma Fuel Technologies.
www.tesma.com
Magna, das am stärksten diversifizierte Autozuliefer-Unternehmen
der Welt, konstruiert, entwickelt und produziert Fahrzeugsysteme,
Komponenten, Module und Bauteile. Es konstruiert und montiert
komplette Fahrzeuge, vor allem für Erstausrüster von Autos und
Klein-LKW in Nordamerika, Europa, Mexiko, Südamerika und Asien.
Magnas Produkte umfassen: Komponenten für das Fahrzeuginnere und
Verschlussteile, Systeme und Module von Intier Automotive Inc.;
Metall-Karosserieysteme, Komponenten, Bauteile und Module von Cosma
International; Aussen- und Innenspiegel und konstruierte Glassysteme
von Magna Donelly; Armaturen, Vorder- und Hintermodule,
Karrosserieteile aus Kunststoff, Aussenzubehörteile und Systeme,
Treibhaus- und Dichtungssysteme, Dachmodule und
Beleuchtungskomponenten von Decoma International Inc.; verschiedene
Motor, Getriebe- und Treibstoffsysteme und Komponenten von Tesma
International Inc.; eine Vielzahl von Antriebskomponenten von Magna
Drivetrain und komplette Fahrzeugkonstruktion und Montage von Magna
Steyr. Magna hat etwa 81.000 Mitarbeiter an 219 Produktionsstandorten
und 49 Produktentwicklungs- und Konstruktionszentren in 22 Ländern.
Risiken und Unsicherheiten (Vorausschauende Erklärungen)
Diese Presseaussendung kann "vorausschauende Erklärungen"
innerhalb der Bedeutung der anwendbaren Wertpapiergesetzgebung
enthalten. Solche Erklärungen gehen einher mit bestimmten Risiken,
Annahmen, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass sich die tatsächlichen, zukünftigen Ergebnisse oder
vorhergesehenen Ereignisse substantiell von jenen unterscheiden, die
in irgendwelchen vorausschauenden Erklärungen zum Ausdruck gebracht
oder unterstellt wurden. Im Falle der beiden Unternehmen Magna und
Tesma beziehen sich diese Faktoren hauptsächlich auf Risiken in
Zusammenhang mit der Automobilindustrie und enthalten die Risiken,
Annahmen, Unsicherheiten und andere Faktoren, die unter Punkt 3
"Beschreibung des Geschäftes - Risikofaktoren" in Magnas
Jahresinformationsblatt beigelegt als Anhang 1 zu Magnas
Jahresbericht auf Formular 40-F für das Jahr endend mit 31. Dezember
2003 und in Anhang 9 "Andere Faktoren - Risikofaktoren" beigelegt als
Anhang 1 zu Tesmas Jahresbericht auf Formular 40-F für das Jahr
endend mit 31. Dezember 2003, aufgelistet wurden, wobei jedes bei der
Ontario Securities Commission und der United States Securities and
Exchange Commission eingegeben worden ist. Sofern nicht durch die
anwendbaren Wertpapiergesetze anders vorgeschrieben, haben Magna und
Tesma weder die Absicht, noch haben Magna und Tesma irgendeine
Verpflichtung, irgendwelche vorausschauenden Erklärungen zu
aktualisieren oder zu überarbeiten, um spätere Informationen,
Ereignisse, Ergebnisse, Umstände oder anderes zum Ausdruck zu
bringen.

Pressekontakt:

Ansprechpartner für diese Presseaussendung bei Magna: Vincent J.
Galifi, Executive Vice-President und Chief Financial Officer, Tel:
+1-(905)-726-7100, und bei Tesma: Anthony E. Dobranowski, Vice
Chairman und Chief Financial Officer Tel: +1-(905)-417-2155. E-Mail
Anfragen senden Sie bitte an: investorrelations@tesma.com oder
besuchen Sie die Website von Tesma unter www.tesma.com