Entscheid des Handelsgerichtes Zürich: Sieg für GastroSuisse im Sterne-Verfahren
Zürich (ots)
Das Handelsgericht Zürich hat sich in seinem Urteil vom 6. Februar 2009 dafür ausgesprochen, dass GastroSuisse für ihre Hotelkategorisierung Sterne verwenden darf. GastroSuisse, der führende nationale Verband für Hotellerie und Restauration, nimmt den fundierten Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis.
Die Klein- und Mittelhotellerie der Schweiz - rund 3000 marktfähige Betriebe, die rund 40 Prozent der Übernachtungserträge der Schweiz generieren - kann aufatmen. Die Klage von hotelleriesuisse gegen ein eigenes, sternebasiertes Kategorisierungssystem von GastroSuisse ist vollumfänglich abgewiesen worden. Das Gericht hat sowohl aus markenrechtlichen als auch aus lauterkeitsrechtlichen Erwägungen vollständig zu Gunsten von GastroSuisse entschieden.
GastroSuisse war es seit dem 29. Mai 2006 auf Grund einer vorsorglichen Massnahme des Gerichts verboten, im eigenen, internationalen Standards erfüllenden Kategorisierungssystem Sterne als Kategorisierungsmerkmal zu verwenden. Das hat die Marktdurchdringung des Systems massiv behindert.
Der Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bringt vor allem auch den Gästen grosse Vorteile. So wird es künftig einfacher sein, sich im Angebot zu orientieren.
GastroSuisse ist der führende nationale Verband für Hotellerie und Restauration. Rund 21'000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Restaurants und Cafés), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
Die französische Version ist in Vorbereitung und folgt rasch nach.
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