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Der Ständerat stärkt allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge

Zürich (ots)

Der Ständerat will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch wider anderslautende Bestimmungen der Kantone vorgehen. Er hat eine entsprechende Motion angenommen. Eine breite Allianz aus 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst den Entscheid.

Der Ständerat hat an der heutigen Sitzung die Motion Ettlin "Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen" beraten (20.4738). Nachdem er die Motion Baumann (18.3934) und einen generellen Vorrang von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) gegenüber kantonalen Bestimmungen im Jahr 2019 abgelehnt hatte, nimmt er den Kompromissvorschlag von Ständerat Erich Ettlin an. Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen eines ave GAV zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch wider anderslautende Bestimmungen der Kantone vorgehen. Bei allen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen behalten die Kantone das Recht, selbst in ave GAV einzugreifen. Der Ständerat hat sich mit der Annahme klar zur Sozialpartnerschaft bekannt.

Kantonale Eingriffe gefährden die Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind ein unverzichtbarer Teil der Sozialpartnerschaft. Diese Gesamtarbeitsverträge sind nicht nur Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates für die gesamte Branche verbindlich. Einseitige kantonale Eingriffe, die einzelne lohnrelevante Bestimmungen der ave GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates. Das erschwert insbesondere überregional tätiger Unternehmen die Tätigkeit und führt zu grosser Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Zudem benachteiligt es die Branchen mit ave GAV gegenüber denjenigen ohne ave GAV.

Wirtschaft steht geschlossen hinter der Motion Ettlin

Seit dem höchst umstrittenen Bundesgerichtsurteil vom 21. Juli 2017 können kantonale Regelungen die Bestimmungen eines ave GAV jederzeit aushebeln. In der Folge drängte sich eine Klärung des Vorrangs zwischen ave GAV und kantonalen Bestimmungen auf. Deshalb haben sich 27 Wirtschafts- und Branchenverbände zu einer Allianz zusammengeschlossen und setzen sich für die Annahme der Motion Ettlin ein. Als nächstes wird die Motion in der WAK-N beraten.

Pressekontakt:

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

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