K Capital übernimmt mehr als 5 % der Anteile von IWKA AG (IWK GR)
Boston (ots/PRNewswire)
K Capital hat entsprechend NAK 21ff. des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) die beigefügte Mitteilung eingereicht.
K Capital geht davon aus, dass IWKA im Vergleich zum eigentlichen Wert deutlich unterbewertet ist und legt der Geschäftsleitung dringend nahe, die entsprechenden unternehmerischen Schritte durchzuführen, um den Wert der IWKA-Aktien zu steigern.
Mitteilung gemäss NAK 21ff. des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten K Capital Partners, LLC, 75 Park Plaza, Box 11, Boston, MA 02116, USA ("K Capital Partners"). In unserem früheren Schreiben vom 6. Juli 2004 haben wir Ihnen bereits die uns erteilte Vollmacht zugesendet. Eine Kopie dieser Vollmacht liegt dem heutigen Schreiben bei.
Wir möchten Sie hiermit gemäss NAK 21 Abs. 1 WpHG darüber informieren, dass der Stimmenanteil von K Capital Partners an der IWKA Aktiengesellschaft mit Wirkung vom 4. Mai 2005 den Schwellenwert von 5 % überschritten hat und nun 5,29 % beträgt. Dieser prozentuale Anteil entspricht 1,407,043 Stimmen.
Damit steht K Capital Partners gemäss NAK 22 Abs. 1 Nr. 1.6 WpHG ein Anteil von 5,29 % des Stimmrechts zu.
Mit freundlichen Grüssen Dr. Hubert Besner Rechtsanwalt Kopie an: IWKA Aktiengesellschaft, Karlsruhe
Website: http://www.kcapitalpartners.com
Pressekontakt:
Michael Alsalem von K Capital Partners, LLC, +1-617-646-7700