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Krankenkassen gelten Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen sehr unterschiedlich ab

Bern (ots)

In der neusten Ausgabe der Schweizer Monatsschrift
für Zahnmedizin werden die Leistungen der Zusatzversicherung von 24 
Krankenkassen für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen 
in der Stadt Zürich verglichen. Fazit: Das Angebot ist 
unübersichtlich, bei der Übernahme der Kosten gibt es erhebliche 
Unterschiede.
Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen haben in der Schweiz 
einen hohen Stellenwert. Die obligatorische Grundversicherung 
übernimmt solche Behandlungen in der Regel nicht. Patienten können 
zwar Zusatzversicherungen abschliessen, Angebot und Leistungen sind 
aber ebenso vielfältig wie unübersichtlich. In der neuesten Ausgabe 
der Schweizer Monatsschrift für Zahnmedizin SMfZ werden die 
Leistungen von 24 Krankenkassen für Versicherungsnehmer aus der Stadt
Zürich verglichen. Der Vergleich zeigt: Sowohl bei den Prämien wie 
bei der Kostenübernahme für die Korrektur von Zahn- und 
Kieferfehlstellungen gibt es erhebliche Unterschiede.
So können Heranwachsende von Prämienvergünstigungen profitieren, 
wenn die Zusatzversicherung bei der Krankenkasse der Eltern 
abgeschlossen wird. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
variieren die Monatsprämien zwischen 0.- und 65.- Franken. Für 
erwachsene Personen ab 18 Jahren schwankt die Prämie zwischen 8.- und
121.50 Franken (Stand: April 2009).
Noch grössere Unterschiede ergeben sich bei der Übernahme der 
Kosten: Die Kostenübernahme wird bei 38.8% der möglichen 
Zusatzversicherungen mit dem SUVA-Taxpunktwert von CHF 3.10 
abgerechnet, bei 61.2% mit dem Privatpatiententarif.Bei 
Zusatzversicherungen, welche lediglich den SUVA-Taxpunktwert von CHF 
3.10 erstatten, werden bei einem in Rechnung gestellten Taxpunktwert 
von CHF 4.- durchschnittlich nur 54.1% (Bandbreite: 38,75% bis 62%) 
des Rechnungsbetrags übernommen, obwohl die Krankenversicherungen 
eine höhere prozentuale Kostenübernahme zwischen 50% bis 80% 
versprechen.
Immerhin 61,2% der Zusatzversicherungen erstatten die 
zahnärztliche Behandlung nach Privatpatiententarif, häufig begrenzt 
durch einen jährlichen Maximalbetrag. So versicherte Patienten 
erhalten eine deutlich höhere Kostenbeteiligung: Im Mittel beträgt 
die jährliche Kostenbeteiligung der Krankenversicherungen 3'186.- 
Franken, wobei die Bandbreite zwischen 300.- und 15'000.- Franken 
liegt - es lohnt sich also zu vergleichen!
Die obere Altersgrenze für die Kostenbeteiligung an einer 
kieferorthopädischen Behandlung liegt meistens zwischen dem 18. und 
25. Lebensjahr. Einige Versicherungen kennen keine Altersgrenze. 
Neuversicherungen bei absehbarer kieferorthopädischer Behandlung 
werden in der Regel abgelehnt.
Allfällige Karenzfristen liegen üblicherweise zwischen 6 und 18 
Monaten, existieren aber nicht bei allen Zusatzversicherungen.
Fazit: Patienten mit einer Zusatzversicherung, welche einen 
Prozentsatz des absoluten Rechnungsbetrags erstatten, tragen bei 
einer kieferorthopädischen Behandlung eine geringere 
Kostenbeteiligung  als Patienten, die eine Zusatzversicherung 
abgeschlossen haben, welche auf den SUVA-Taxpunktwert abstellt. 
Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene sind verhältnismässig teuer 
und angesichts der Beschränkungen (Karenzfristen, tiefe 
Kostenbeteiligung der Krankenversicherungen) eher uninteressant. 
Zusatzversicherungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 
18. Altersjahr sind angesichts meist erheblicher Kosten für Zahn- und
Kieferfehlstellungskorrekturen sinnvoll - es lohnt sich aber, Preis 
(Prämien) und Leistung (Kostenbeteiligung der Krankenversicherung) zu
vergleichen.

Kontakt:

Felix Adank
Presse- und Informationsdienst SSO
Tel.: +41/31/310'20'80
Internet: www.sso.ch

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