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Dr. Evgeny O. Adamov: Bundesgericht macht den Weg frei für Auslieferung nach Russland

Zürich (ots)

Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat
die Beschwerde gegen den Entscheid für eine Auslieferung von Dr.
Evgeny O. Adamov in die USA gutgeheissen und die Auslieferung in die
USA abgelehnt. Diesen Entscheid vom 22. Dezember 2005 hat das
Bundesgericht heute  den Anwälten Maître Maurice Harari, Genf, und
Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg, Zürich, für Dr. Adamov zugestellt.
Mit der erfolgreichen Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des
Bundesamtes für Justiz zur Auslieferung in die USA ist der Weg frei
für die Auslieferung von Dr. Adamov nach Russland im vereinfachten
Verfahren, der Dr. Adamov am 25. August 2005 zugestimmt hatte.
Erfreut und mit Genugtuung stellen wir fest, dass das höchste
schweizerische Gericht in seinem rein juristisch begründeten Urteil
unseren mit der Beschwerde vom 1. November 2005 gestellten Anträgen
vollumfänglich gefolgt ist und den Auslieferungsentscheid des
Bundesamtes für Justiz vom 30. September 2005 aufgehoben hat. Das
Bundesgericht hat entschieden, dass dem Auslieferungsersuchen
Russlands internationalstrafrechtliche Priorität zukommt. Überdies
hat es ausdrücklich festgehalten, dass die Auslieferung an die USA
nicht bewilligt wird.
Nach dem massgebenden anwendbaren Recht haben die russischen
Behörden nun dafür zu sorgen, dass Dr. Adamov innerhalb von 15 Tagen
nach Russland zurückkehrt. Damit wird Dr. Adamov nach nahezu acht
Monaten Haft in der Schweiz in sein Heimatland Russland zurückkehren
können, wohin er ohne das Auslieferungsbegehren der USA bereits
anfangs Mai 2005 gereist wäre.
Dr. Adamov ist von seiner Unschuld überzeugt und willens, sich
nach seiner Rückkehr nach Russland gegen Vorwürfe der russischen und
der US-amerikanischen Behörden zu verteidigen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg
Tel. +41/43/443'88'00
Mobile +41/79/349'48'32

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